ASIEN/INDIEN - Die Einführung der Anti-Bekehrungs-Gesetze in Rajasthan bezeichnet die Menschenrechtsorganisation „Christian Solidarity Worldwide“ als Niederlage für Menschenrechte und Religionsfreiheit

Mittwoch, 12 April 2006

Jaipur (Fidesdienst) - Bei der Einführung der so genannten „Anti-Bekehrungs-Gesetze“ im nordwestindischen Unionsstaat Rajasthan handelt es sich nach Ansicht der internationalen Menschenrechtsorganisation „Christian Solidarity Worldwide“ (CSW) um eine Niederlage für Menschenrechte und Religionsfreiheit.
Ähnliche gesetzliche Bestimmungen gelten bereits in Orissa, Madhya Pradesh, Uttar Pradesh, Arunachal Pradesh und Chhattisgarh. Weltliche und religiöse Gruppen in Rajasthan kündigten unterdessen rechtliches Vorgehen gegen die Einführung beim Verfassungsgericht des Landes an.
Das Gesetz verbietet „jeglichen Versuch eine Person unter Anwendung von Zwang, Überzeugungsarbeit oder betrügerischen Methoden von einer Religion zu einer anderen zu bekehren“ und sieht dafür Strafen vor, die von einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Rupies bis zu einer Haftstrafe (von nicht weniger als zwei Jahren) reichen.
Wie se in dem Gesetzestext heißt, sollen diese neuen Bestimmungen zur „Harmonie zwischen Personen verschiedener Religionen“ beitragen, doch es wird befürchtet, dass eine gegenteilige Wirkung eintritt und die Spannungen zunehmen. Wie CSW mitteilt wurden Christen in anderen Ländern, in denen das Gesetz bereits eingeführt wurde zum Gegenstand von Übergriffen seitens hinduistischer Extremisten, die ihnen vorwerfen, Menschen „mit Zwang und Betrug“ bekehren zu wollen. „Gesetze dieser Art“, heißt es in einer Verlautbarung der Menschenrechtsorganisation, „werden eine solche Rhetorik fördern und Christen angreifbar machen“, womit die religiöse Harmonie gestört wird.
Die in dem Dokument benutzten Formulierungen sind sehr vage und können auf eine ganze Reihe verschiedener religiöser Aktivitäten angewandt werden, so CWS, wie zum Beispiel auch karitative Tätigkeit und jede Art von Evangelisierung. Andererseits werde nichts gegen Rückbekehrungen zum Hinduismus unternommen.
Nach aussage von Beobachtern wird sich das Gesetz vor allem auch auf die Dalit negativ auswirken: ihre Religion wird auf der Grundalge der Religion ihrer Eltern bestimmt, weshalb sie keine Möglichkeit haben, eine eigene Entscheidung zu treffen. Kommt es zu Einschränkungen bei der karitativen Tätigkeit und Programmen zur menschlichen Förderung, sind sie dazu bestimmt als unter geordnete Klasse weiterzuleben.
Wie CSW betont „ist die Einführung eines solchen Gesetzes sehr besorgniserregend und ein Angriff gegen die indische Verfassung, die Religionsfreiheit und garantiert“. Deshalb wird die internationale Staatsgemeinschaft gebeten, die Maßnahme mit Nachdruck zu verurteilen.
Im indischen Unionsstaat Rajasthan sind von insgesamt 70 Millionen Einwohnern rund 100.000 Christen. (Fidesdienst, 12/04/2006 - 37 Zeilen, 366 Worte)


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