AFRIKA/KENIA - Humanitäre Hilfswerke äußern sich besorgt zu den neuen Zuwanderungsbestimmungen für die in Kenia lebenden Flüchtlingen und Zuwanderer

Dienstag, 4 April 2006

Nairobi (Fidesdienst) - Die wichtigsten Flüchtlingshilfswerke trafen sich in Nairobi, um gemeinsam die neuen Meldevorgänge für Zuwanderer zu erörtern, mit denen15. Februar 2006 begonnen wurde. Bis Ende des Monats sollte die Anmeldung nach den Vorhersagen der Regierung in Nairobi abgeschlossen sein. Doch infolge der unerwartet hohen Anzahl der Zuwanderer, die sich melden wollten, wurden die Vorgänge um einen weiteren Monat verlängert.
Ziel des Meldevorgangs ist nach offiziellen Angaben die Erfassung der Zahl der Flüchtlinge und Zuwanderer, die in den Städten des Landes leben. Zudem sollen die Zuwanderer eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die Regierung wird für Zuwanderer eine Aufenthaltserlaubnis vom Typ H und für Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis vom Typ M ausstellen. Eine Aufenthaltserlaubnis vom Typ H garantiert keinen internationalen Schutz, auf den die Flüchtlinge eigentlich angewiesen sind. Wer eine Aufenthaltserlaubnis vom Typ H besitzt könnte in sein Herkunftsland zurückgeschickt werden, wenn festgestellt wird, das sich nur aus wirtschaftlichen Gründen im Land aufhält. Dies könnte zur Verwirrung bei den Meldevorgängen bei den Flüchtlingen führen, die eine Aufenthaltserlaubnis für die Legalisierung ihrer Präsenz beantragen. Es könnte passieren, dass Flüchtlinge nur eine Aufenthaltserlaubnis vom Typ H erhalten und nicht vom Typ M.
Die Vertreter der Hilfswerke äußerten sich deshalb kritisch zu verschiedenen Aspekten der neuen Zuwanderungsbestimmungen und deren Folgen für die Flüchtlinge. Ihre Kritik haben sie in einem Schreiben an den Staatsekretär des Ministers für Zuwanderung und Personenmeldung in Kenia zusammengefasst. Die Flüchtlingshilfswerke besuchten auch die Meldestellen und äußerten in diesem Zusammenhang ihre Sorge hinsichtlich möglicher Unregelmäßigkeiten bei den Vorgängen.
Der Leiter des Büros des Flüchtlingshilfswerks der Jesuiten „Jesuit Refugees Service“ (JRS) in Kenia, Richard Muko, fragt sich: „Wird ein Flüchtling oder ein Asylsuchender, der nicht durch das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen gemeldet wurde sondern seinen Antrag bei der Regierung stellt, je eine Aussicht auf eine Aufenthaltserlaubnis vom Typ H haben, wenn er nicht als Zuwanderer oder Flüchtling betrachtet wird? Was wird mit denjenigen passieren, die nach Ablauf der vorgesehenen Meldefrist ankommen?“. Muko äußerte auch seine Befürchtung, dass dieser Prozess negative Auswirkungen auf die Bestimmung des Flüchtlingsstatus im Land und damit auf den Schutz der Flüchtlinge haben könnte. Er zweifelt an den Vorzügen der neuen Bestimmungen für die Flüchtlinge, sollten die Erwägungen der Hilfswerke von der Regierung nicht in Betracht gezogen werden. Die Organisationen versuchen unterdessen auch die noch ungelöste Frage eines neuen Flüchtlingsgesetzes zu klären. (LM) (Fidesdienst, 04/04/2006 - 38 Zeilen, 398 Worte)


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