AFRIKA/D.R. KONGO - Ernennung eines Präsidentschaftskandidaten: “Ein Schritt vorwärts, aber es bleibt noch viel zu tun”

Donnerstag, 23 August 2018 wahlen   bischöfe  

Kinshasa (Fides) - „Es ist ein Schritt vorwärts, aber es bleibt noch viel zu tun", so kongolesischen und internationalen Beobachter zur Ernennung des ehemaligen Innenministers Emmanuel Ramazani Shadary als Präsidentschaftskandidat der Regierungskoalition für die Wahl, die am 23. Dezember in der Demokratischen Republik Kongo stattfinden soll.
Die Ankündigung der Ernennung von Shadary durch das FCC-Bündnis beendet die Ungewissheit über eine eventuelle erneute Kandidatur des scheidenden Präsidenten Joseph Kabila für ein drittes Mandat, die gegen die Verfassung verstoßen würde, die nur zwei Präsidentschaftsmandate vorsieht.
Unter denen, die die Kandidatur von Shadary begrüßen, sind auch die kongolesischen Bischöfe, die durch den Generalsekretär der Bischofskonferenz (CENC), Pfarrer Donatien Nshole, verlautbaren lassen, dass „die CENCO die Tatsache zur Kenntnis nimmt, dass die Mehrheitskoalition nicht den scheidenden Präsidenten der Republik als Kandidaten aufstellt und dies als wichtigen Schritt in Richtung der Einhaltung der Verfassung und der Vereinbarung vom 31. Dezember 2016 betrachtet". Aber die Bischöfe betonten auch, dass „es viele Probleme gibt, die berücksichtigt werden müssen: die Zustimmung zur Verwendung des elektronischen Wahlmechanismus, die Frage der Wahllisten, die viele Wähler enthalten, deren Fingerabdrücke nicht registriert wurden, die notwendigen Maßnahmen zur Beruhigung des politischen Klimas, die noch nicht zufriedenstellend umgesetzt wurden. Wenn man das nicht berücksichtigt, könnte der Eindruck entstehen, dass alle Probleme gelöst wurden und, dass es dann bei den Wahlen zu Ergebnissen kommt, die sofort in Frage gestellt werden, was eine neue politische Krise auslösen wird."
"Es gibt über sechs Millionen registrierte Wähler ohne Fingerabdrücke", heißt es in einer Mitteilung der Organisation „Rete Pace per il Congo“. "Es stimmt zwar, dass das Wahlgesetz die Möglichkeit vorsieht, dass Fingerabdrücke von Wählern mit amputierten Händen oder verletzten oder verbrannten Fingern nicht registriert werden müssen. Aber sechs Millionen registrierte Wähler ohne Fingerabdruck sind zu viele und auf der Grundlage der oben genannten gesetzlichen Bestimmungen schwer zu rechtfertigen", heißt es in der Verlautbarung. Zu den elektronischen Wahlmechanismen heißt es: "Die Opposition befürchtet, dass sie Wahlbetrug begünstigen könnten und ist eindeutig gegen ihre Verwendung und fordert eine Abstimmung auf Papier". "Dies Forderung ist zwar legitim, macht aber keinen Sinn mehr, da Wahlkommission bereits einen Vertrag unterzeichnet und Geld für die Herstellung investiert hat und bereits auf eine erste Charge von 35.000 Exemplaren wartet“.
"Es stimmt, dass ein Großteil der Bevölkerung in einem Land, in dem neue Informations- und Kommunikationstechnologien noch nicht weit verbreitet sind, Schwierigkeiten haben wird, dieses High-Tech-Instrument zu nutzen. Aber dieses Problem könnte zumindest teilweise gelöst werden, wenn sich die Parteien und die Zivilgesellschaft darauf einigen würden, mit der Wahlkommission zusammenzuarbeiten, um die Stimmen der Bürger entsprechend auf die Wahl vorzubereiten", so das Netzwerk abschließen.
(L.M.) (Fides 23/8/2018)


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