AMERIKA/VENEZUELA - Verlautbarung der Bischöfe zum Religionsunterricht in den Schulen: „Der Staat hat die Pflicht, den Zugang zum Wissen und die freie Ausübung der Religion zu erleichtern, zu der sich die Bürger freien Gewissens bekennen“

Montag, 13 März 2006

Caracas (Fidesdienst) - Zur Frage des Religionsunterrichts in den staatlichen Schulen Venezuelas und zum Entwurf eines neues Gesetzes zum Erziehungswesen veröffentlichte die Venezuelanische Bischofskonferenz eine am 8. März 2006 eine Verlautbarung, in der sie bekräftigen: „…die Kenntnis und Praxis der eigenen Religion ist ein angeborenes und unveräußerliches Recht jedes Menschen“ und in diesem Sinn „ist der Stadt verpflichtet den Zugang zum Wissen und die freie Ausübung der Religion zu erleichtern, zu der sich die Bürger freien Gewissens bekennen.“
In der Verlautbarung wird auch daran erinnert, dass die Kirche den Auftrag hat, die Botschaft des Heils zu verkünden und demzufolge „das Recht den christlichen Glauben denjenigen mitzuteilen und zu lehren, die den Wunsch äußeren, die Botschaft Jesu Christi besser kennen zu lernen“. Die Bischöfe erinnern in diesem Zusammenhang auch daran, dass Venezuela ein säkularer Staat ist, „und deshalb niemanden zwingt, sich zu einer bestimmten Religion zu bekennen“, doch wenn er angehalten ist „die Ausübung der Rechte der der Bürger zu erlauben und zu erleichtern“, dann gehört dazu auch die Möglichkeit den Religionsunterricht in den Schulen zu gewährleisten. Außerdem vertreten die Bischöfe die Ansicht, dass der Religionsunterricht „von größtem Vorteil ist“, da er es Kindern, deren Eltern diesen Unterricht wünschen, erleichtert von ihrer „Größe als Menschen und Kinder“ zu erfahren, „und die höchsten sittlichen und bürgerlichen Werte zu achten“.
Aus all diesen Gründen appelliert die Bischofskonferenz an die Altern und an die Vertreter der katholischen Glaubensgemeinschaft, die sie auffordern, „das Recht ihrer Kinder auf den Religionsunterricht in den Schulen zu verteidigen“; an die katholischen Lehrer mit der Bitte, „den eigenen Auftrag als Glaubenserzieher verantwortlich zu erfüllen“; an Pfarrer und andere Pastoralarbeiter mit der Bitte um „größere Präsenz in den Schulen“ und schließlich an die Behörden mit der Bitte den Religionsunterricht zu schätzen und zur Einhaltung des Rechts und der Gesetze, die ihn schützen anzuhalten. (RG) (Fidesdienst, 13/03/2006 - Zeilen, Worte)


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