ASIEN/LIBANON - Maronitische Kirche: Über die Nutzung von Gemeindesälen als Wahllokale entscheidet der Ortsbischof

Donnerstag, 5 April 2018 mittlerer osten   ostkirchen   politik   wahlen  

blogbaladi.com

Beirut (Fidesdienst) - Für Entscheidung, ob die Gemeindesäle der maronitischen Gemeinden als Wahllokal für die libanesischen Parlamentswahlen am kommenden 6. Mai zur Verfügung gestellt werden sollen ist ausschließliche der örtliche Bischof zuständig und nicht irgendeine andere politische oder religiöse Behörde. Dies legten die maronitischen Bischöfe bei ihrem letzten monatlichen Treffen fest, das am Mittwoch, dem 4. April, im Sitz des Patriarchats in Bkerké stattfand. Die Frage einer möglichen Verwendung von kircheneigenen Gebäuden als Wahllokale in einigen Regionen, in denen vor allem Christenleben stand in den vergangenen Tagen im Zentrum einer Kontroverse von der auch die lokalen Medien berichteten. In der am Ende ihrer Sitzung veröffentlichten Verlautbarung, bekräftigen die Bischöfe nun, dass die Entscheidung über die Nutung kirchlicher Gebäude für Aktivitäten die nicht mit der normalen Seelsorge in Verbindung stehen, dem Ortsbischofs oder der Synode der Kirche vorbehalten ist. Die maronitischen Bischöfe luden die Wähler in diesem Zusammenhang auch ein, den nächsten Wahltermin wahrzunehmen und zur Wahl zu gehen.
(GV) (Fides 5/4/2018)


Teilen: