ASIEN/LIBANON - Christliche und muslimische Religionsführer erörtern das Problem der Kinderehe

Mittwoch, 14 Februar 2018 ehe   kindheit   schariah   ostkirchen   islam  

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Kaslik (Fides) – Die verschiedenen Religionsgemeinschaften im Libanon müssen ihre jeweiligen Gewohnheiten und Bestimmungen prüfen und damit einen konkreten Beitrag zur Beendigung der Kinderehen leisten. Dies ging aus einer am gestrigen 13. Februar an der Heilig-Geist-Universität Kaslik (USEK) veranstalteten Konferenz zum Thema "Schutz von Kindern vor frühen Ehen" hervor. Anlass für die Debatte war der Gesetzentwurf zum "Schutz vor Kinderehen", der dem Parlament im März 2017 von dem libanesischen Abgeordneten Élie Keyrouz vorgelegt wurde, der das Mindestalter für Eheschließungen auf 18 Jahren festlegen soll. Auf der Rednerliste der Konferenz standen der sunnitische Scheich Malek al-Shaar, Mufti im Nordlibanon, der schiitische Präsident des Arabischen Zentrums für Dialog Shah Abbas al-Jawhari und der Patriarchalvikar von Maroniten. Bischof Hanna Alwan.
Der Mufti Malek al-Shaar erinnerte in seiner Rede daran, dass der Islam kein Mindestalter für die Ehe festlegt, und "dies bedeutet, dass jeder dazu berechtigt ist zu heiraten". Aus diesem Grund sei es nach der Scharia auch nicht verboten Kinder unter 10 Jahren zu verheiraten. „Selbst wenn die Sitten und Gebräuche von einem Jahrhundert zum anderen unterschiedlich sind und sich von einem Land zum anderen und von einer Kultur zur anderen unterscheiden“, so der sunnitische Religionsvertreter „entwickeln sich in vielen arabischen Ländern die Dinge weiter“, so dass zum Beispiel "Ägypten, Jordanien und andere Länder mit sunnitische Mehrheit das Mindestalter für die Heirat bei Mädchen auf 17 Jahre und bei Jungen auf 18 Jahre festgelegt haben“. Der schiitische Scheich Abbas al Jawhari, wies in seiner Rede darauf hin, dass in der islamischen Welt die Mädchen „unter dem Vorwand“ verheiratet wurden, „dass der Prophet angeblich die 9jährige Aisha heiratete“, doch dies „wurde nie bewiesen“. Der schiitische Vertreter sprach sich dafür aus, im Libanon die Regelung eines Mindestalters von 18 Jahren für die Ehe einzuführen.
In seiner Rede erinnerte der maronitische Bischof Hanna Alwan daran, dass nach dem Kirchenrecht der katholischen Ostkirchen "eine Ehe vor dem 18. Lebensjahr für Frauen und Männer abgelehnt und davon entschieden abgeraten wird". Dies sei nur in besonderen Fällen erlaubt ist (zum Beispiel wenn ein minderjähriges Mädchen schwanger ist), wofür sie dann aber nicht nur der Erlaubnis der Eltern, sondern auch des Bischofs bedarf. Außerdem zögere die Kirche nicht, eine Ehe für ungültig zu erklären, wenn sich herausstellt, dass sie unter Zwang geschlossen wurde oder ein Paar nicht die erforderliche Reife hatte.
(GV) (Fides 14/2/2018)


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