AFRIKA/KENIA - Katholische Basilika in Marsabit bei Protesten beschädigt

Montag, 22 Januar 2018 ortskirchen   gewalt  

CISA

Nairobi (Fides) - Die katholische Marienbasilika in Marsabit im Norden Kenias an der Grenze zu Äthiopien, wurde bei einer Demonstration gegen die Verhaftung eines muslimischen Predigers beschädigt. Zu dem Zwischenfall kam es bereits am Samstag, dem 13. Januar, als Spezialeinheiten der Polizei Guyo Gorsa verhafteten, der Verbindungen zu den somalischen Shabaab-Milizen unterhalten soll.
Nachdem die Festnahme des Predigers bekannt geworden war, gingen mindestens 400 junge Leute auf die Straße, um den Polizeikonvoi zu stoppen, der den Verhafteten abtransportieren sollte. Dabei kam es zu Zusammenstößen mit der Polizei, in deren Rahmen auch eine Polizeiwache überfallen wurde.
Die jungen Männer blockierten errichteten Barrikaden mit brennenden Reifen und ließen die ihren Unmut auch an der benachbarten Geschäftsbank Kenias aus.
„Als die Polizei sie von dort vertrieben hatte, gingen sie zur katholischen Kirche weiter, wo sie den Wachmann niederschlugen und das Tor aufbrachen, um auf das Gelände einzudringen die Fenster mit Steinen einzuschmeißen. Glücklicherweise ist es ihnen Nicht gelungen, in die Basilika einzudringen", so Pfarrer Ibrahim Racho, Generalvikar der Diözese Marsabit. Auch drei Autos der Diözese, die auf dem Kirchengelände geparkt waren, wurden zerstört.
Wie Pfarrer Racho berichtet, gelang es der Polizei zwar die Demonstration aufzulösen, konnte jedoch nicht verhindern, dass schwere Sachschäden verursacht wurden. Bei den Zusammenstößen wurden drei Menschen getötet und mehrere verletzt.
Wie Pfarrer Racho betont, gibt es in Marsabit keine religiösen Spannungen zwischen Christen und Muslimen. "Vor der jüngsten Episode lebte man friedlich zusammen. Ich hoffe dass das, was passiert ist, nicht auf religiösen Feindseligkeiten beruht, sondern nur dem Zorn junger Muslime nach der Festnahme zu schulden ist".
Wie ein Gericht entschied, wird der muslimische Prediger wird bis zum Abschluss der Ermittlungen 30 Tage lang in Untersuchungshaft bleiben.
(L.M.) (Fides 22/1/2018)


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