AFRIKA/ZENTRALFRIKANISCHE REPUBLIK - “Verbrechen dürfen nicht straffrei bleiben”

Dienstag, 27 Juni 2017 gerechtigkeit   bewaffnete gruppen  

Bangui (Fides) – Über 5.000 Dossiers über die Gewalt in der Zentralafrikanischen Republik seit 2014 will die bischöfliche Kommission für Gerechtigkeit und Frieden beim Sonderstrafgericht der Zentralafrikanischen Republik vorlegen.
“Wir haben 5.285 Dossiers vorbereitet, die wir bei der gerichtlichen Instanz vorlegen werden”, so Frederic Nakombo, Generalsekretär von “Justitia-et-Pax”. Gleichzeitig habe man auch ein Netwerk zum Schutz der Opfer auf den Weg gebracht.
“Justitia-et-Pax” ist nur eine von mehreren Organismen der Zivilgesellschaft, die Dossiers zu den Verbrechen im Land beim Sonderstrafgericht vorlegen wollen, das unter Schirmherrschaft der Vereinten Nationen im Zusammenhang mit Straftaten von 2003 bis 2015 ermittelt. Alle fordern eine Ausdehnung des Mandats auf das Jahr 2017 angesichts der Tatsache, dass in verschiedenen Teilen des Landes immer noch Unsicherheit herrscht.
Die Bestrafung der schweren Verbrechen der verschiedenen bewaffneten Gruppen, die im Land aktiv sind, fordert eine Plattform der religiösen Konfessionen für Frieden und Sozialen Zusammenhalt. Wie Imam Oumar Kobine Layama betont, sind die Verantwortlichen der Verbrechen bekannt. Deshalb dürfe es keine Amnestie geben, „wenn man verhindern will, dass Zentralafrika erneut in einen Kreislauf des Hasses und der Rache gerät”.
Der Erzbischof von Bangui, Kardinal Dieudionné Nzapalainga, übte in einem Interview mit der katholischen Zeitung “Le Croix” Kritik an den am 19. Juni in Rom unterzeichneten Vereinbarungen (vgl. Fides 23/6/2017). “Der Text ist, so wie er veröffentlicht wurde, eine offene Tür für Gewalttäter”, so der Kardinal. Er habe diese Vereinbarungen nicht unterzeichnet und auch niemanden beauftragt an seiner Stelle zu unterzeichnen”.
(L.M.) (Fides 27/6/2017)


Teilen: