ASIEN/IRAK - Chaldäischer Patriarch beobachtet geplante Ausweisung irakischer Christen aus den USA “mit Trauer und Sorge”

Freitag, 23 Juni 2017 ostkirchen   geopolitik  

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Bagdad (Fides) – Die chaldäische Kirche beobachte die von den US-amerikanischen Behörden unternommenen rechtlichen Schritte im Zusammenhang mit der Ausweisung 144 größtenteils christlichen Soldaten im Rahmen der neuen Maßnahmen zur Terrorbekämpfung “mit Trauer und Sorge”.
Dies betont der chaldäische Patriarch Louis Raphael in einem Schreiben an den chaldäischen Bischof Frank Kalabat, der die chaldäische Eparchie des heiligen Apostel Thomas in Detroit leitet. Der Patriarch erklärt sich solidarisch mit den Angehörigen der betroffenen irakischen Staatsbürger und wünscht sich von der US-amerikanischen Regierungen eine Lösung für die humanitären Folgen der Ausweisungsbeschlüsse, die auch Väter von Kleinkindern betreffen, die in den USA den Lebensunterhalt für ihre Familien verdienen. Viele der ausgewiesenen Iraker seien seit langem in den USA wohnhaft und es bestehe keinerlei Verdacht gegen sie, der Sicherheitsmaßnahmen erforderlich mache.
Unterdessen erklärte die Regierung in Bagdad, dass man nicht eine “souveräne Angelegenheit” eines anderen Landes eingreifen könne. Dies mache deutlich, so der Patriarch in seinem Schreiben, dass man sich um gültige Aufenthaltsdokumente bemühen müsse, die den eigenen Status unter juridischen Gesichtspunkten sichern und vor Diskriminierung und Einschüchterung schützen.
Die chaldäischen Christen irakischen Ursprungs wurden am vergangenen 12. Juni in Detroit von Beamten des Immigration and Customs Enforcement (Ice) in Abschiebehaft genommen worden. Zuvor wurde zwischen den USA und dem Irak vereinbart, dass Bagdad eine gewisse Anzahl von Irakern aufnehmen wird, die aus den USA ausgewiesen werden, damit die das Land von der schwarzen Liste des so genannten “Muslim bang” gestrichen wird, mit dem der US-amerikanische Präsident Donald Trump die Einreise von Bürgern aus sechs mehrheitlich muslimischen Ländern verhindern will.
Mit einem Urteil vom 22. Juni setzte der Distriktrichter Mark Goldsmith die Ausweisungsbeschlüsse zunächst für zwei Wochen aus. Während dieser Zeit wird das Gericht entscheiden, ob es in dieser Angelegenheit zuständig ist.
(GV) (Fides 23/6/2017).


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