AMERIKA/CHILE - Bischof Ramos zum Abtreibungsgesetz: “Der Staat darf uns nicht die Freiheit nehmen”

Mittwoch, 14 Juni 2017

Santiago (Fides) – “Es wird eine Tür geöffnet, die es dem Staat erlaubt, den Bürgern die Entscheidungsfreiheit zum Schutz des Lebens zunehmen”, so der Generalsekretär der Chilenischen Bischofskonferenz und Weihbischof von Santiago, Fernando Ramos. Ein neues Gesetz legt fest, dass nur ein Arzt aus Gewissensgründen eine Abtreibung ablehnen darf, während dies für das medizinische Personal, das einem Arzt zur Seite steht nicht gilt. “Das ist weder menschlich, noch demokratisch, noch zivil", so Bischof Ramos gegenüber der Presse.
Mit dem neuen Gesetz, so Bischof Ramos, "könnten alle Gesundheitseinrichtungen, darunter Krankenhäuser, Universitäten und Privatkliniken, deren eigentliches Ziel und institutionelle Ausrichtung es ist, unter allen Umständen für den Schutz des Menschenlebens einzutreten, dazu gezwungen sein, entgegen ihrer institutionellen Charakteristiken zu handeln, weil sie es zulassen müssen, dass in ihren Räumlichkeiten Abtreibungen in form einer legitimen medizinischen Dienstleistung vorgenommen werden“.
Die neuen Bestimmungen gelten für alle Gesundheitseinrichtungen und die Mitarbeiter (Anästhesisten, Krankenpfleger, technisches Personal, usw.) werden sich nicht weigern können, gegen ihr christliches Gewissen und die Prinzipien des Lebensschutzes zu verstoßen. "Darf der Staat für uns entscheiden? Darf er für die Institutionen entscheiden? Wir brauchen keinen Staat, der für uns entscheidet und uns unsere Freiheit nimmt“, so Bischof Ramos abschließend.
(CE) (Fides, 14/06/2017)


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