AFRIKA/NIGERIA - Kardinal Onaiyekan zur Freilassung der Chibok-Mädchen: “Warum hat es drei Jahre gedauert?”

Montag, 8 Mai 2017 entführungen  

Abuja (Fides) - “Wir danken Gott dafür, dass diese Mädchen wieder zu ihren Familien zurückkehren konnten, doch ich frage mich, warum hat man drei Jahre lang darauf gewartet?”, so der Erzbischof von Abuja, Kardinal John Olorunfemi Onaiyekan, zur Freilassung von 82 Mädchen die am 14. April 2014 von der Boko Haram-Sekte aus ihrer Schule in Chibok befreit wurden.
“In all diesen Jahren habe ich immer wieder die Regierung mit Nachdruck darum gebeten, sich um die Freilassung der Mädchen zu bemühen. Die Regierung antwortete immer wieder, dass man mit Terroristen nicht verhandeln und sie gegen Gefangene austauschen könne. Doch genau das ist am Ende geschehen. Für ihre Freilassung wurden einige Anführer der Boko Haram freigelassen und ein beträchtliches Lösegeld bezahlt. Konnte man dies nicht schon früher tun und diesen Mädchen und ihren Familien das Leid ersparen?”, so der Kardinal.
“Drei Jahre der Angst hätten vermieden werden können”, so der Kardinal weiter, “Man weiß nicht, was diesen Mädchen gesehen ist, doch es reicht, wenn man sich ihrer Gesichter im Fernsehen anschaut, um zu verstehen, dass sie eine schreckliche Zeit erlebt haben. Einem der Mädchen wurde ein Bein amputiert. Wer kann die psychologischen Schäden abschätzen, den diese Mädchen erlitten haben?”.
“Ich frage mich, ob es so lange gedauert hätte, wenn es sich um Töchter einflussreicher Persönlichkeiten gehandelt?”, betont Kardinal Onaiyekan. “Wir dürfen auch nicht vergessen, dass sich noch über 100 Mädchen in den Händen der Entführer befinden, von denen wir nichts wissen. Wahrscheinlich sind einige während der Geiselhaft bei Gefechten, wegen Krankheiten oder bei einer Geburt gestorben, denn viele wurden von ihren Entführern schwanger. Die Familien sollten zumindest über das Schicksal der armen Mädchen informiert werden. Ich lade alle zum Gebet für ihre Freilassung ein”, so der Kardinal abschließend.
(L.M.) (Fides 8/5/2017)


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