AFRIKA/ÄGYPTEN - Oberstes Gericht: Christliche Beamte sollen Anspruch auf Urlaubstage für Wallfahrten haben

Montag, 6 Februar 2017 ostkirchen   wallfahrten   religionsfreiheit  

timesofisrael.com

Kairo (Fides) – Das ägyptische Verfassungsgericht erklärte einen Artikel für verfassungswidrig, der besagt, dass muslimische Angestellte der öffentlichen Verwaltung Anspruch auf einen Monat Urlaub für die Wallfahrt nach Mekka haben. In der Begründung beziehen sich die Richter auf die ungleiche Behandlung zwischen Christen und Muslimen, weshalb auch christliche Beamte künftig Anspruch auf Urlaubstage für eine Pilgerreise nach Rom oder Jerusalem haben sollen. So lange dies nicht der Fall ist, sollen gilt der Artikel als verfassungswidrig, weil er der in der ägyptischen Verfassung für alle Bürger garantierten Gleichberechtigung widerspricht.
Am Palmsonntag 2016 besuchten besonders viele koptische Ägypter aus Anlass der Karwoche Jerusalem. 1979 hatte der damalige Patriarch Schenouda III. seinen Gläubigen den Besuch der Heiligen Stadt verboten. Dieses Verbot wurde im vergangenen Jahr de facto aufgehoben. Zu einem Anstieg koptischer Besucher aus Ägypten in Jerusalem führte mit Sicherheit auch der Besuch des Patriarchen Tawadros II. 2015 anlässlich der Beisetzungsfeiern des Oberhaupts der lokalen koptisch-orthodoxen Gemeinde in Jerusalem, Erzbischof Abraham. Die Reise des Patriarchen wurde zwar von der koptisch-orthodoxen Kirche als “Ausnahme” bezeichnet, von den ägyptischen Gläubigen aber als vielsagende Geste gedeutet.
In den Jahren des arabisch-israelischen Konflikts hatte Patriarch III. (1923-2012) den Mitgliedern seiner Kirche Pilgerreisen nach Israel untersagt und auch nach der Normalisierung der Beziehungen zwischen Ägypten und Israel unter Präsident Sadat wurde das Verbot nicht aufgehoben. Offiziell wurde es das bis heute nicht, doch bereits 2014 reiste eine 90köpfige Pilgergruppe während der Karwoche in das Heilige Land. Dies war für zahlreiche Beobachter ein Anlass, darauf hinzuweisen, dass die früheren Bestimmungen im Kontext der derzeitigen Beziehungen zwischen den beiden Ländern nicht mehr aktuell erscheinen.
(GV) (Fides 6/2/2017)



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