VATIKAN - Veröffentlichung des Dekerts der Apostolischen Pönitentiatiarie über die am 11. Februar anlässlich des 14.Weltkrankentages gestatteten Indulgenzen.

Freitag, 3 Februar 2006

Vatikanstadt /Agentur Fides) - Heute wurde das dekret der Apostolischen Pönitentiarie veröffentlicht, mit dem den Gläubigen Sonderindulgenzen anlässlich des 14. Weltkrankentages erstattetz werden, der am 11. Februar begangen wird. Die Hauptfeier wird in der Kathedrale des Hl. Franziskus Saverius in Adelaide (Australien) stattfinden.
“Papst Benedikt XI - so heißt es in dem Dekret - hat in dem tiefen Wunsch, dass demütig ertragene und dem Ewigen Vater durch die Jungfrau maria zusammen mit dem,Leiden ihres Sohnes dargebrachte Krankheit und Schmerz reiche spirituelle Früchte tragen mögen, und vor allem in der Hoffnung, dass Tätigkeiten und Initiativen christlicher Nächstenliebe und sozialer Solidarität zugunsten der Kranken und insbesondere der geistig Kranken, die eher aus der Gesellschaft und der eigenen familie ausgestoßen werden,gefördert werden, veranlasst, dass den Gläubigen nachstehende Sondere Indulgenzen aus Anlass des 14. Weltkrankentages am 11. Februar gewährt werden.
Es wird vollkommene Indulgenz denjenigen Gläubigen erteilt, die unter den üblichen Bedingungen (Beichte, eucharistische Kommunion und Gebet nach den Vorgaben des Hl. Vaters) und mit von jeder Sünde losgelöstem Geist am 11. Febraur mit Hingabe in der Kathedrale von Adelaide oder an jedem anderen von der Kirche bestimmtem Ort an Feierlichkeiten zur Verinnerlichung der Zielsetzungen des “Weltkrankentages” teilnehmen werden. Auch die Gläubigen, die in Krankhäusern oder zu Haus als “Gute Samariter” Kranke pflegen und deshalb nicht an den offiziellen Feiern teilnehmen können, werden dasselbe Geschenk der Pleanr-Indulgenz erhalten, wenn sie an jenem tag ihre großmütige Hilfe wenigstens ein paar Stunden lang den Kranken zukommen lassen, so als ob sie es für Christus den Herrn selbst tun würden (s. Mt 25, 40), “in der Absicht die für die Erhaltung der Indulgenz gefordeten Bedingungen wenn möglich zu erfüllen. “Und schließlich werden auchdie Gläubigen, die wegen Krankheit, hohem Alter oder anderen, ähnlichen Gründen an der Teilnahme an der erwähnten Zerimonie verhindert sind, die Plenar-Indulgenz empfangen, vorausgesetzt, sie nehmen im Geiste, losgelöst von jeder Sünde und bestrebt die üblichen Bedingungen zu erfüllen, an den Feierlichkeiten teil und beten andächtig für alle Kranken und bringen durch die Jungfrau Maria , “Heil der Kranken”, Gott ihre körperlichen und gesistigen Leiden dar.”
Teilweise Indulgenz wird vom 9. bis 11. Februar allen Gläubigen jedesmal dann gestattet wenn sie
andächtige Gebete zur Anflehung von Hilfe für die Kranken an den barmherzigen Gott richten”. (S.L.) (Agentur Fides 3/2/2006).


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