ASIEN/TÜRKEI - Rückgabe von kirchlichem Eigentum: Armenische Kirche reicht beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein

Dienstag, 6 Dezember 2016 ostkirchen   genozid   religiöse minderheiten  

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Antelias (Fides) – Das Oberhaupt der armenisch-apostolischen Kirche Aram I., Katholikos des Großen Hauses von Kilikien, mit Sitz in Antelias im Libanon, teilt mit, dass am heutigen 6. Dezember beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein Antrag auf Rückgabe von Eigentum des Katholikats in Sis (heute Kozan,Türkei) gestellt werden soll, nachdem ein entsprechender beim Obersten Gericht in der Türkei eingerichtet Antrag abgelehnt wurde.
“Dies ist die erste gerichtliche Aktion gegen die Türkei neben seit dem Genozid im Jahr 1915” so der Katholikos in einer Videobotschaft, “Es ist das Ergebnis einer langen und ernsthaften Debatte, der Untersuchungen und Beratungen zugrunde liegen und basiert auf internationalem Recht einschließlich der Bestimmungen des Traktats von Lausanne aus dem Jahr 1932 im Hinblick auf
Minderheiten in den Grenzgebieten der Türkei”.
Ein Antrag auf Rückgabe historischer Gebäude des Katholikats in Sis, den Aram I. im Jahr 2015, einreichte, wurde weder vom türkischen Justizministerium noch vom türkischen Verfassungsgericht berücksichtigt. Beide Institutionen erklärten, es gebe keine juridische Grundlage für ein solches Verfahren.
Seine Absichten hatte der Katholikos von Kilikien, dessen antike Hauptstadt das damalige Sis war, bereits im September und Oktober 2014 kundgetan. “Wir dürfen den Verstößen gegen die Rechte unserer Nation nicht gleichgültig gegenüberstehen” hatte Aram I. am 19. September 2015 in Jerewan bei der fünften Konferenz der armenischen Diasporagemeinden betont. Der Katholikos hatte auch angekündigt (vgl. Fides 1/10/2014), dass er sich bei Ausbleiben eines Urteils der türkischen Institutionen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden würde.
(GV) (Fides 6/12/2016)


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