AFRIKA/KENIA - Bischof von Embu: “Kirchliche Einrichtungen dürfen nicht für Wahlveranstaltungen zur Verfügung stehen”

Mittwoch, 9 November 2016 politik   bischöfe  

Nairobi (Fides) – In einem Hirtenbrief an die Priester und Gläubigen seiner Diözese warnt Bischof Paul Njiru Kariuki von Embu in Kenia mit Blick auf die Wahl am 8. August 2017 vor Wahlwerbung in Kirchen.
“Wenn Politiker sich an einer Spendenkampagne beteiligen wollen, dann dürfen sie dies nur als Mitglied der Kirchengemeinde tun und sich keine Begünstigungen bei der Wahl erwarten”, so der Bischof. Es sei verboten Politikern Einrichtungen in den Pfarreien für Wahlveranstaltungen zur Verfügung zu stellen oder politische Ansprachen bei Begräbnissen zu halten-
“Kein Priester darf sich öffentlich auf die Seite einer Partei stellen oder an Wahlveranstaltungen für einen Kandidaten teilnehmen”, heißt es in dem Hirtenbrief weiter.
Bischof Kariuki appelliert abschließend an die Gläubigen mit der Bitte, die eigene Stimme nicht im Tausch gegen eventuelle Vorteile zu verkaufen, sondern sich mit den Wahlprogrammen zu befassen und eine ausgewogene Entscheidung zu treffen.
Viele Monate vor der Wahl hat in Kenia die Wahlkampagne bereits begonnen. Religionsvertreter haben bei verschiedenen Gelegenheiten vor Hassreden bei Wahlveranstaltungen gewarnt, die die Gemüter erhitzen. (vgl. Fides 15/6/2016).
(L.M.) (Fides 9/11/2016)


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