AFRIKA/SAMBIA - Verfassungsgericht lehnt Beschwerde des unterlegenen Präsidentschaftskandidaten ab

Montag, 5 September 2016 wahlen  

Lusaka (Fides) – Das sambische Verfassungsgericht lehnt den von Hakainde Hichilema eingereichten Antrag auf Wahlprüfung ab. Hichilema war bei der Präsidentschaftswahl unterlegen, aus der Edgar Lungu als Gewinner hervorgegangen war, dessen Amtsantritt also nichts mehr im Wege steht. Die Verfassung Sambias sieht vor, dass der unterlegene Kandidat bei Verdacht auf Wahlbetrug Beschwerde einlegen kann.
Obschon das Gericht am vergangenen 2. September den Urteilsspruch zunächst aufgeschoben hatte, um Hichilema das Einreichen weiterer Dokumente zu ermöglichen, hat das Verfassungsgericht das Verfahren nun zum 2. September abgeschlossen, womit die von der Verfassung vorgesehene 14-tägige Frist für eine Beschwerde abgelaufen ist.
Am Rande der Präsidentschaftswahl war es zu Spannungen gekommen, die auch mit der schwierigen Wirtschaftslage des Landes zusammenhängen. Die christlichen Konfessionen des Landes hatten eine Zensur der Medien beklagt. (vgl. Fides 1/9/2016).
(L.M) (Fides 5/9/2016)


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