AMERIKA/MEXIKO - Religionsfreiheit ist nicht durch gesellschaftliche Normen gesichert

Samstag, 16 April 2016 religionsfreiheit   politik   bischöfe   menschenrechte  

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Mexiko City (Fides) – “Obschon die Ausübung der Religionsfreiheit vom Artikel 24 der mexikanischen Verfassung garantiert wird, ist der Weg noch lange, bis es gelingen wird gesellschaftliche Normen zu schaffen, die eine Kultur der Menschenrechte fördern”, so der Weihbischof Monterrey, Juan Armando Pérez Talamantes, bei einer Tagung im Auditorium der mexikanischen Abgeordnetenkammer am vergangenen 14. April.
“Es gibt kein Gesetz zur Religionsfreiheit, das es als ein Recht der Religionsgemeinschaften betrachtet, als solche anerkannt zu werden und ein Leben auf der Grundlage der religiösen Überzeugungen zu führen”, so der Bischof. "Wir verstehen das Recht auf Religionsfreiheit nicht als Recht zur Proselytenmacherei… Doch wir wollen im Gespräch bleiben und dabei die Würde jedes Einzelnen respektieren, weshalb wir auch als verantwortungsbewusste Personen und Subjekte wahrgenommen werden wollen”, so der Bischof abschließen.
Zu der Tagung waren erstmals Vertreter verschiedener religiöser Konfessionen in Mexiko von der Abgeordnetenkammer eingeladen worden. Organisiert wurde die Veranstaltung von konfessionellen Verbänden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und dem Bündnis der katholischen Bewegungen „Juntos por México“.
(CE) (Fides, 16/04/2016)



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