AFRIKA/DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO - Nach dem Besuch von Ban Ki-Moon müssen auf “Worte Taten folgen”

Mittwoch, 9 März 2016 wahlen   uno  

Kinshasa (Fides) – Der Generalsekretär der Vereinten Nationen Ban Ki-moon hielt sich am 24. und 25. Februar zu einem 48stündigen Besuch in der Demokratischen Republik Kongo auf. Bei einer abschließenden Pressekonferenz bat er die Politiker des Landes um einen inklusiven Dialog mit dem Ziel der Übereinstimmung bei der Festlegung eines Wahlkalenders und der Organisation transparenter, glaubwürdiger und friedlicher Wahlen (vgl. Fides 2/3/2016).
Gleichzeitig erklärte er, er sei besorgt über die Verzögerungen um Wahlprozesse und die daraus resultierenden Spannungen auf der Grundlage der Befürchtung, dass Präsident Joseph Kabila sich ein drittes Mal für das Amt des Präsidenten kandidieren will. Ebenfalls mit Sorge beobachte er die Zunahme von Menschenrechtsverstößen und Restriktionen der Demokratie.
“Wie man sieht hat sich Ban Ki-Moon zwar als ‘Verteidiger’ eines inklusiven Dialogs unter Leitung von Kabila erwiesen und ihn persönlich um Garantien dafür gebeten. Doch auf der anderen Seite erinnerte er auch an die Menschenrechtsverstöße und die Einschränkungen der Demokratie und gibt damit zu, dass die Bedingungen für gemeinsame Gespräche und einen Austausch sowie die gemeinsame Entscheidungsfindung im Hinblick auf die Zukunft des Landes nicht gegeben sind“, heißt es in einer Verlautbarung des Netzwerks “Rete Pace per il Congo”.
„In Wirklichkeit wird der Dialog abgesehen von Interessenunterschieden vor allem durch die Machtbesessenheit derer die bereits an der Macht sind blockiert”, heißt es in der Verlautbarung weiter.
“Die Absicht die eigene Macht zu erhalten“, so das Netzwerk, „verzögert und blockiert den ganzen Wahlprozess und führt, sollten Wahlen stattfinden zum Wahlbetrug” wie dies bei der Wahl im November 2011 geschehen sei.
“Diese Beispiele zeigen, dass wenn man weiterhin von Inklusion und Übereinstimmung sprechen will, auf Berichte und Stellungnahmen, Ermittlungen und Justizverfahren folgen müssen, die zur Bestrafung von Menschenrechtsverstößen und Verstößen gegen demokratische Prinzipien führen”, heißt es in der Verlautbarung abschließend.
(L.M.) (Fides 9/3/2016)


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