AFRIKA/UGANDA - Richterin des Internationalen Strafgerichts fordert erste Prüfung der Wahlergebnisse durch die ugandische Justiz

Dienstag, 23 Februar 2016 wahlen  

Kampala (Fides) - “Auch eine gestohlene Wahl ist kein Grund für Gewalt”, so die Richterin Julia Sebutinde, vom Internationalen Strafgerichtshof, zur Wiederwahl des scheidenden Präsidenten Yoweri Museveni bei der jüngsten Präsidentschaftswahl in Uganda (vgl. Fides 19/2/2016). Nach Angeben der Wahlkommission erhielt Museveni 60,8% der Stimmen und sein wichtigster Widersacher Kizza Besigye nur 35,4 %.
Besigye war im Vorfeld und noch während der Wahl mehrmals Festgenommen und fordert eine internationale Prüfung der Wahlergebnisse, wobei er auf schwerwiegende Unregelmäßigkeiten hinweist.
Nach Ansicht der Richterin sollte eine solche Prüfung der Wahlergebnisse zunächst von der ugandischen Justiz vorgenommen werden. Sebutinde appelliert deshalb an die lokale Justiz mit der Bitte um „eine rasche und unparteiische Lösung des Konflikts”, die für alle zufrieden stellend ist. Erst wenn ein solcher Versuch scheitern sollte könne man sagen: “Wir haben alles getan, um eine friedliche Lösung herbeizuführen”. Unterdessen bestätigten internationale Wahlbeobachter mangelnde Transparenz.
(L.M.) (Fides 23/2/2016)


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