AFRIKA/KENIA - “Religious Societies Rules 2015”: Bischöfe äußern Bedenken

Mittwoch, 13 Januar 2016 bischöfe  

Nairobi (Fides) – Mit “Entsetzen und Überraschung” reagieren die Bischöfe von Kenia auf die von der Regierung des Landes verabschiedeten “Religious Societies Rules 2015”, “deren Umsetzung sich direkt und negativ auf unsere Sendung bei der Verkündigung des Evangeliums auswirken wird”.
Die katholische Kirche beklagt insbesondere, dass die neuen Bestimmungen “die klare Trennung zwischen Staat und Kirche” gefährden, die in der Verfassung des Landes verankert ist, die auch „die Kultfreiheit garantiert“. “Wie kann die Regierung bestimmen, wie die Kenianer beten sollen?“, so die Bischöfe „Ist das nicht ein klarer Verstoße gegen die Verfassung?”.
“Weite teile des Gesetzes sind irrealistisch oder utopisch. In einigen Teilen wird zum Beispiel verlangt, dass alle Religionen ein aktuelles Register über all ihre Mitglieder führen.“. “Wir möchten daran erinnern, dass unsere Arbeit täglich, jede Minute, Tag und Nacht fortgeführt wird. In jeder Sekunde bekehren sich Millionen Seelen zu Christus. Wenn alle Konfessionen ein Register über die minütliche Bekehrung zu Christus oder die Entfernung von ihm führen sollen, dann ist das sehr irrealistisch und kaum umsetzbar”. Ein weiterer umstrittener Punkt sei “das Eindringen in Kirchen und die Steuerprüfung”.
Zwar sei das Gesetz in Fällen selbsternannter Religionen notwendig, doch die katholische Kirche sei bereits durch das Kirchenrecht geregelt und verfüge deshalb bereits über „Maßnahmen und Vorgehensweisen für die Bestrafung von Fehlern”.
Unterdessen rief auch Präsident Uhuru Kenyatta die Staatsanwaltschaft zu einer Prüfung der “Religious Societies Rules“ und einer Beratung mit allen beteiligten Parteien auf“. (L.M.) (Agenzia Fides 13/1/2016)


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