AFRIKA/DEMOKRATISCHE REPUBILIK KONGO - Das Referendum zur neuen Verfassung wird fortgesetzt. Die Stimmenauszählung der Vertreter der katholischen Kirche wird von den verschiedenen Konfessionen des Landes koordiniert

Montag, 19 Dezember 2005

Kinshasa (Fidesdienst) - Verschiedene religiöse Konfessionen koordinieren die Stimmauszählung bei der derzeit in der Demokratischen Republik Kongo stattfindenden Volksbefragung. Die Auszählung wird vom Interdiözesanen Zentrum der Bischofskonferenz (CENCO) organisiert. Die Wahllokale wurden am gestrigen 18. Dezember geöffnet und die Bürger des Landes können auch heute noch ihre Stimme abgeben. Wie die kongolesische Nachrichtenagentur DIA berichtet, verlief der Urnengang gestern ohne Komplikationen, obschon es in Ostkasai zu einigen Episoden der Einschüchterung gekommen sein soll.
Zur Prüfung des Wahlverlaufs wurden im ganzen Land 5.000 Beobachter stationiert, die in 47 Zentren arbeiten, in denen Vertreter der katholischen Kirche in Gruppen zusammenarbeiten.
Rund 25 Millionen kongolesische Bürger sind stimmberechtigt und sollen ihre Stimme in den rund 40.000 Wohllokalen im ganzen Land abgeben. Es handelt sich dabei um ein historisches Ereignis in dem großen afrikanischen Land, wo zum ersten Mal seit 40 Jahren ein freier und demokratischer Urnengang stattfindet.
Nach Angaben internationaler Beobachter soll es am heutigen 19. Dezember zu einigen Zwischenfällen gekommen sein, bei denen mehrere Menschen starben oder verletzt wurden. Zwei Menschen wurden bei Unruhen in verschiedenen Wahllokalen im Osten des Landes getötet. Ein vier Monate altes Kind wurde von der Menschenmasse erdrückt, die sich vor dem Wahllokal in Rutshuru rund 60 Kilometer nördlich von Goma im Osten des Landes gebildet hatte. Seine Mutter war im allgemeinen Durcheinander zu Boden gestürzt. Dies gab ein Regierungsbeamter bekannt, der auch den Tod einer weiteren Frau bei einem ähnlichen Zwischenfall in einem anderen Wahllokal bestätigte.
Der Entwurf eines neuen Wahlrechts, über den die Kongolesen abstimmen sollen, soll das Prinzip des „Volkes als ausschließlicher Ursprung der Macht“ konsolidieren. Das Volk soll seinen Willen durch die allgemeine Direktwahl des Präsidenten der Republik, der Abgeordneten, der Provinzabgeordneten, der Gemeinderäte und der örtlichen Berater zum Ausdruck bringen. Außerdem sollen auch Senatoren, Gouverneure und Vizegouverneure der Provinzen, Stadträte, Bürgermeister und Ortsvorsteher direkt gewählt werden.
Auf der Grundlage des neuen Wahlrechts sollen der Präsident mit der Mehrheit der Stimmen in zwei Wahlgängen gewählt werden. Beim zweiten Wahlgang wird über die Kandidaten mit den meisten Stimmen abgestimmt. Diese Art der Wahl soll ermöglichen, dass der zukünftige Präsident immer mit der absoluten Mehrheit der Stimmen gewählt wird und damit eine unstrittige Legitimität besitzt.
Die katholische Kirche, die im Vorfeld keine Empfehlungen zur Stimmabgabe abgab, hatte die stimmberechtigten Bürger jedoch zur Teilnahme an der Volksbefragung aufgefordert. Das Büro für die Koordinierung der Operationen für das Gelingen der Überganszeit (CARTEC) der katholischen Kirche führte auch Aufklärungskampagnen zur Bedeutung und zum Ablauf des Urnengangs durch. Sollte die neue Verfassung von der Bevölkerung gebilligt werden, werden bis zum 30. Dezember Wahlen stattfinden, die den mit der Unterzeichnung des Friedensabkommens in Pretoria im Dezember 2002 begonnenen Übergangsprozess beenden. (LM) (Fidesdienst, 19/12/2005 - Zeilen, Worte)


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