AMERIKA/ARGENTINIEN - Argentinische Bischöfe und Laienbewegungen fordern öffentliche Debatte zur Einführung der Sexualkunde als Pflichtfach an staatlichen und privaten Schulen

Dienstag, 22 November 2005

Buenos Aires (Fidesdienst) - Im Rahmen einer nationalen Debatte zur Einführung der Sexualkunde als Pflichtfach auf den Lehrplänen staatlicher und privater Schulen und hinsichtlich einer möglichen raschen Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes zum Ende der gegenwärtigen Legislaturperiode ohne eine entsprechende Bewusstseinsbildung unter der Bevölkerung, veröffentlichte die Argentinische Bischofskonferenz eine kurze Verlautbarung zum Wohl der Nation, in der sie „die Herren Gesetzgeber“ auffordert, „mit einem authentischen demokratischen Geist die Gesetzesentwürfe einer umfassenden Debatte zu unterbreiten, bei der alle zu Beratungen herangezogen werden sollen, die davon betroffen sind, insbesondere Eltern und Institutionen und Organisationen des Erziehungswesens.
Bereits in den vergangenen Tagen hatte Erzbischof Hector Aguer von La Plata diese Art von „Aufklärungsunterricht“ abgelehnt, da sie in Wirklichkeit eine „legale Korruption“ sei und es sich um ein „nicht tolerierbares Eingreifen in die Rechte der Eltern, im Bereich der Erziehung ihrer Kinder“ handle. Nach Ansicht des Erzbischofs steht „eine sehr delikate und sehr schwerwiegende Angelegenheit“ auf dem Spiel, da man den Kindern nicht beibringe ihre Impulse zu beherrschen und die Sexualität als etwas zu betrachten, dass der Liebe Sinn gibt und die Weitergabe des Lebens ermöglicht und in diesem Zusammenhang die Gründung einer Familie durch die Ehe erwähnt, sondern die Jugendlichen vielmehr zu „Unzucht, Unkeuschheit, Promiskuität und zu all jenem aufgefordert werden, was die Person auflöst und damit auch zur Auflösung der Familie und der Gesellschaft führt“. Und am schlimmsten sei, dass „dies alles gesetzlich geschützt werden soll“.
Auch die Vertreter von 96 lateinamerikanischen und europäischen Nichtregierungsorganisationen lehnen den Gesetzentwurf zur Sozialkunde ab und wollen „die Freiheit der Eltern bei der Wahl der Erziehung ihrer Kinder schützen“, und dieses Anliegen auf internationaler Ebene vorbringen. Der Verband der katholischen Anwälte und „Provida“-Organisationen unterstützen die Petition der Bischöfe und deren Forderung ein solches Gesetz nur mit Zustimmung der Eltern zu verabschieden. Zahlreiche Institutionen und Organisationen aus dem Erziehungswesen veröffentlichten ebenfalls eine gemeinsame Verlautbarung mit dem Titel „Zur möglichen Verabschiedung eines Gesetzes zur Sexualkunde“, in der sie betonten: „Die sexuelle Aufklärung ist eine grundlegende Pflicht und ein Recht der Eltern und sollte stets aufgrund ihren ausdrücklichen Wunsch geschehen, sowohl zu Hause als auch in den Schulen“. Dabei betonen sie auch, dass das Gesetz eine beschränkte Vision der Person und ihrer Sexualität vermittle und „moralische, gefühlsbedingte und geistliche Werte ignoriert, die Grundlage der menschlichen Liebe sind, wie zum Beispiel Treue, gegenseitige Hilfe, Zusammenarbeit und Respekt.“ (RG) (Fidesdienst, 22/11/2005 - 35 Zeilen, 403 Worte)


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