AMERIKA/BRASILIEN - „Wir können nicht akzeptieren, dass ein Gesetzentwurf die Beseitigung eines unschuldigen und wehrlosen menschlichen Wesens erlaubt“, der Ständige Rate der Brasilianischen Bischofskonferenz ergreift eine entschiedene Position zum Schutz des Lebens

Dienstag, 15 November 2005

Brasilia (Fidesdienst) - Der Ständiger Rate der Brasilanischen Bischofskonferenz veröffentlicht eine Verlautbarung mit dem Titel „Das Recht auf die Geburt“, in der die Bischöfe eine entschiedene Position zum Schutz des Lebens ergreifen. In der kurzen Verlautbarung vom 10. November lehnen die Bischöfe den Gesetzentwurf Nr. 1135/91 ab, der jeder Frau „das Recht auf einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch“ einräumen soll und damit die Abtreibung legalisieren würde. „Es handelt sich um einen frontalen Angriff auf ein grundlegendes Recht jeden Mensches: das Recht auf die Geburt“, so die Bischöfe wörtlich. „Dieser Verstoß betrifft auch die Menschenrechte und führt zu einem Zusammenbruch der gesellschaftlichen und juridischen Ordnung, indem es den Weg zu weiterem moralischen Missbrauch ebnet“, klagen die brasilianischen Bischöfe.
In einer solchen Perspektive ist es dringen notwendig, dass „auf der Grundlage solider wissenschaftlicher Daten, darauf hingewiesen wird, dass das menschliche Leben bei der Zeugung beginnt, und der Menschen von diesem Moment an ein genetisches Erbe und sein eigenes Immunsystem besitzt und auf koordinierte, progressive und kontinuierliche Weise wachsen kann“. Deshalb müsse das Menschleben vom Beginn seiner Existenz an bis zu seinem natürlichen Tod respektiert und geschützt werden. „Wir können nicht akzeptieren, dass ein Gesetzentwurf die Beseitigung eines unschuldigen und wehrlosen menschlichen Wesens erlaubt“, betonten die Bischöfe. Außerdem, so die Bischöfe weiter, „werden die Menschenrechte nicht konsequent geschützt, denn es handelt sich um einen Widerspruch, wenn man die anderen Rechte schützen will und das grundlegende Rechte auf Geburt und Leben missachtet.“
Es stehe auf keinen Fall der Mutter zu frei über den Abbruch der Schwangerschaft zu entscheiden, da obschon es beim Ungeborene auch Krankheiten oder angeborene Behinderungen geben könnte, dieses jedoch von Beginn an, seine eigene Würde besitze. Wie das Leben der Mutter geschützt, geschätzt und unterstützt werden müsse, so gellte dies auch für das Kind in ihrem Schoß. Abschließend erinnern die Bischöfe auch an das Recht der Gewissensverweigerung für Mitarbeiter des Gesundheitswesens, die ihren Beruf nicht im Widerspruch mit ihren moralischen Prinzipien ausüben möchten. Dasselbe Recht gelte für die Einrichtungen des Gesundheitswesens. (RZ) (Fidesdienst, 15/11/2005 - 30 Zeilen, 358 Worte)


Teilen: