EUROPA/ENGLAND - In einem offenen Brief äußern sich Religionsvertreter besorgt über die Legalisierung der Euthanasie: „Das so genannte ‚Recht auf Sterben’ würde sich unweigerlich in eine ‚Pflicht zum Sterben’ verwandeln“

Freitag, 14 Oktober 2005

London (Fidesdienst) - In einem gemeinsamen Schreiben wandten sich neuen Religionsführer stellvertretend für die sechs größten Religionen Englands (Christen, Buddhisten, Muslime, Juden, Hindus und Sikh) an die Abgeordneten und Mitglieder des „House of Lords“, die sich mit der Legalisierung der Euthanasie befassen. In ihrem Schreiben bringen sie ihre Sorge hinsichtlich eines Gesetzentwurfs zum Ausdruck, der „die moralischen Grundlagen“ der Gesellschaft „radikal verändern“ und „den Wert des Lebens untergraben“ könnte.
Die Unterzeichner erklären, sie seien überzeugt, dass „jedes Menschenleben heilig ist und größt möglichen Respekt verdient“. Deshalb müsse man sich zu einigen Punkten der derzeitigen Debatte genauer äußern. An erster Stelle, so die Autoren, nehme die Palliativmedizin im Land sehr rasch zu und deshalb „sei das Argument, dass der begleitete Selbstmord oder die Euthanasie notwendig seinen um das Leiden sterbenskranker Menschen abzukürzen falsch“. Sodann führen sie einer Reihe von Problemen an, die in Ländern aufgetreten sind, in denen die Euthanasie legal ist und betonten, dass wenn Euthanasie erst einmal erlaubt sei, nicht mehr kontrolliert werden könne ob man sich bei der Ausführung an die gesetzlichen Vorschriften halte oder nicht-
Nach Ansicht der Religionsführer lehnt die Mehrheit der Ärzte die Eucharistie ab, und auch Meinungsumfragen, nach denen die Mehrheit der Bürger die Euthanasie bevorzugen seien nicht zuverlässig, da die Antwort nur „Ja“ oder „Nein“ laute und keine Alternative angeboten werde, wie zum Beispiel die Palliativmedizin. Außerdem seien die Befragten auch nicht über die Folgen einer solchen Gesetzesänderung aufgeklärt.
Abschließend betonen sie, dass „der begleitete Selbstmord und die Sterbehilfe das gesellschaftliche Klima radikal verändern“ und „dem Respekt für das Leben schweren Schaden zufügen“ würden. In der Vergangenheit - heißt es in dem Schreiben weiter - hätten die zuständigen Abgeordneten eine Gesetzesänderung abgelehnt und betont, dass „besonders schwache Personengruppen - ältere und allein lebende oder kranke Menschen - sich dazu angespornt fühlen könnten, das eigene Leben so schnell wie möglich zu beenden. Das so genannte ‚Recht auf Sterben’ würde sich unweigerlich in eine ‚Pflicht zum Sterben’ verwandeln und wirtschaftliche oder andere Interessen würden die zu treffenden Entscheidungen möglicher Weise beeinflussen“. (RG) (Fidesdienst, 14/10/2005 - 31 Zeilen, 359 Worte)


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