EUROPA/SPANIEN - Bischöfe üben heftige Kritik an einem Gesetzentwurf, der den Staat zum Erzieher der Kinder macht und die Entscheidungsfreiheit der Eltern beeinträchtigt

Dienstag, 4 Oktober 2005

Madrid (Fidesdienst) - Der Ständige Ausschuss der Spanischen Bischofskonferenz übt in einer kürzlich veröffentlichten Verlautbarung heftige Kritik an einem Gesetzentwurf zum Bildungswesen, der von der spanischen Regierung am 22. Juli gebilligt wurde. Die Bischöfe weisen vor allem auf die Folgen hin, die eine Billigung des Gesetzentwurfs im Parlament mit sich bringen würde, und beklagen, dass die Regierung den entsprechenden Beschluss getroffen hat ohne auf das wiederholte Dialogangebot der Bischofskonferenz einzugehen.
In der Praxis, so die Bischöfe in ihrer Verlautbarung „achtet der Gesetzentwurf nicht in angemessenem Maß einige Grundrechte, wie die Freiheit im Bildungswesen und bei der Schaffung von schulischen Einrichtungen uns sozialen Initiativen sowie das Recht der Eltern auf eine freie Entscheidung über die religiöse und moralische Erziehung ihrer Kinder und schließlich das Recht auf die freie Wahl eines Bildungsinstitutes“.
Nach Ansicht der Bischöfe erteilt das neue Gesetz „der öffentlichen Verwaltung die Macht, den Staat zum einzigen Erzieher zu machen und vergisst dabei, dass die Eltern ein vorrangiges, unersetzbares und unveräußerliches Recht auf die Erziehung ihrer Kinder haben“. Diese bedeute eine Einschränkung der von der spanischen Verfassung (Art. 27,1) garantierten Freiheit des Bildungswesens.“
Eine weitere Befürchtung der Bischöfe betrifft die Möglichkeit, dass der Staat die Eltern bei der Wahl der moralischen Werte, die an Kinder vermittelt werden sollen, ersetzen könnte. Nach Ansicht der Bischöfe garantiert das neue Gesetz den Eltern nicht das Recht, ihren Kindern, die Art von religiöser und moralischer Bildung zukommen zu lassen, die sie wünschen. „Es ist notwendig“, so die Bischöfe, „dass die Bildungseinrichtungen verpflichtet sind den Religionsunterricht anzubieten, an dem die Schüler auf freiwilliger Basis teilnehmen“. In diesem Zusammenhang äußern sich die Bischöfe skeptisch zu einem neuen Fach namens „Bürgerrechtserziehung“, in dessen Rahmen der Staat eine moralische Bildung vermittelt, die die Eltern nur begrenzt frei wählen.
Was die Religionslehrer anbelangt, so üben die Bischöfe Kritik an dem Vorhaben, dass diese zukünftig „Angestellt der Kirche“ sein sollen unabhängig davon, ob sie in öffentlichen Schulen arbeiten, unabhängig davon, dass das Verfassungsgericht bekräftigt, dass die öffentliche Verwaltung Arbeitgeber dieser Lehrkräfte ist. Dies ist nach Ansicht der Bischöfe unter juridischen, sozialen und akademischen Gesichtspunkten nicht zu verantworten.
Nach Ansicht der spanischen Bischöfe sollten alle politischen und gesellschaftlichen Komponenten, insbesondere die Eltern, denen bisher kein Gehör geschenkt wurde, beteiligt werden, wenn es um die Stabilität und die dringen notwendige Verbesserung der Qualität des Erziehungssystems geht.
Abschließend wünschen sich die Bischöfe, dass die parlamentarische Debatte die Hindernisse für die Freiheit im Bildungswesen und für die freie Entscheidung der Eltern über die religiöse und moralische Erziehung der Kinder beseitigen möge. „Wenn grundlegende Rechte in Frage gestellt werden, dann wird auch die Demokratie beeinträchtigt“, so die Bischöfe abschließend-
Mit Blick auf den neuen Gesetzentwurf veranstaltet der Bund katholischer Eltern (CONCAPA) zusammen mit sieben weiteren Organisationen am kommenden 12. November eine Protestkundgebung. „Der Staat macht sich zum Erzieher der Kinder und übergeht dabei die Eltern“, so die Veranstalter. Nach Ansicht der Bischöfe haben die Eltern nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht, ihre Kritik an dem Gesetzentwurf zu äußern. „Die Kirche veranstaltet zwar keine Kundgebungen“, so die Bischöfe, „doch sie unterstützt den Anspruch der Eltern auf eine freie Entscheidung über die religiöse Erziehung der eigenen Kinder“. (RG) (Fidesdienst, 04/10/2005 - 51 Zeilen, 543 Worte)


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