ASIEN/SÜPDKOREA - Die Diözese Incheon eröffnet das „Haus der Freude“, ein Gemeindezentrum für ausländische Arbeitnehmer

Samstag, 24 September 2005

Incheon (Fidesdienst) - Am 1. September wurde in der Diözese Incheon das „Haus der Freude“ ein Gemeindezentrum für ausländische Arbeitnehmer in Korea eröffnet, das nach weniger als einem Monat bereits zu einem beliebten Treffpunkt geworden ist, wo sich die Gäste gegenseitig kennen lernen und ihren christlichen Glauben vertiefen. Das neue Gemeindzentrum bietet auch Religionsunterricht für Kinder an.
Wie Bischof Choi Ki-san von Incheon erklärt, soll den ausländischen Arbeitnehmern im Gemeindezentrum auch die Möglichkeit angeboten werden, sich über Probleme auszutauschen und nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. Außerdem stehen neben dem gemeinsamen Gebet auch Freizeitangebote auf dem Programm. Das von freiwilligen Mitarbeitern der Diözese Incheon betriebene Zentrum bietet in diesem Rahmen unter anderem auch Sprachkurse und Kochkurse an.
Die katholische Kirche bemüht sich Korea seit jeher um die Anliegen ausländischer Arbeitnehmer: die Kommission für die Immigranten und Menschen unterwegs der Koreanischen Bischofskonferenz äußerte in einem kürzlich veröffentlichten Dokument die Sorge der Bischöfe hinsichtlich der Situation der illegalen Einwanderer, die oft an der Grenze der Menschenwürde um das eigene Überleben kämpfen.
Für Frauen, die aus anderen asiatischen Ländern nach Südkorea einwandern und dort oft Opfer der Prostitution oder des Missbrauchs werden, wurde 2004 im Gemeindezentrum für ausländische Arbeitnehmer „Moses“ der Diözese Tajeon ein Frauenhaus eingerichtet.
Die katholische Kirche hilft auch illegalen Einwandern ohne Aufenthaltserlaubnis, die keinerlei Anspruch auf soziale Hilfeleistung haben. Nach Angaben des koreanischen Justizministeriums riskieren rund 130.000 ausländisch Arbeitnehmer eine Ausweisung. Davon sind 80.000 im Besitz einer vierjährigen Aufenthaltserlaubnis, die in nächster Zeit abläuft und nicht erneuert wird, während für rund 50.000 die neuen Einwanderungsgesetze nicht angewandt werden können. (PA) (Fidesdienst, 24/09/2005 - 27 Zeilen, 271 Worte)


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