EUROPA/SPANIEN - Familienbewegungen begrüßen die Ankündigung einer Verfassungsklage gegen die so genannte „Homo-Ehe“: „Die Familienbewegung war noch nie so stark und gut organisiert und hatte noch nie so großen Einfluss auf das soziale und politische Leben des Landes“, so Eduardo Hertfelder vom Institut für Familienpolitik

Dienstag, 20 September 2005

Madrid (Fidesdienst) - Zahlreichen Familienbewegungen begrüßten die Ankündigung einer Verfassungsklage gegen die so genannte „Homo-Ehe“ und die Adoption von Kindern für gleichgeschlechtliche Paare, die die spanische „Partido Popular“ beim Obersten Gerichtshof einreichen will. Der Generalsekretär der Partei, Angelo Acebes, gab gestern im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt, dass die Partei den eigenen Rechtsausschuss mit der Formulierung einer solchen Klage beauftragt habe, und dass man nie an der Verfassungswidrigkeit des umstrittenen Gesetzes gezweifelt habe.
Für Eduardo Hertfelder, den Vorsitzenden des Institutes für Familienpolitik (IFP), handelt es sich um einen Akt der politischen Folgerichtigkeit. Außerdem werde ein solches Vorgehen durch zahlreiche Argumente und juridische Gutachten untermauert. „Angesichts einer derart rückschrittlichen und ungerechten Maßnahme für die Familien und die Kinder“, so der IFP-Vorsitzende, „wie dies das von der Regierung durchgesetzte Gesetz ist, das aufgrund verschiedener juridischer Beurteilungen (durch den Generalrat der Justiz, den Staatsrat, die Königliche Akademie für Rechtswissenschaften, usw.) in zahlreichen Punkten der Verfassung widerspricht, war eine solche Klage dringend notwendig. Die Partido Popular hat mit dieser Initiative gezeigt, dass sie den Dingen gewachsen ist“.
Auch der Vorsitzende der Bürgerbewegung HazteOire, Ignacio Arsuaga, äußerte sich zufrieden über das angekündigte Vorhaben und erklärte er sei zuversichtlich was den Ausgang anbelangt, „sofern die Richter unabhängig und mit juridischer Strenge urteilen“. „Dir Familie muss im Mittelpunkt stehen“, so der Vorsitzende von HazteOire, „denn sie ist das wichtigste Institut der Gesellschaft und sie steht über jeder Form des Extremismus und jeder Ideologie“. Nach Ansicht von Arsuaga steht Spanien „am Beginn einer wahren Revolution zum Schutz der Familie, die die Familie in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Lebens rücken wird“. Beningno Blanco, der stellvertretende Vorsitzende des Spanischen Familienforums erklärte: „Diese Klage wird es dem Gericht ermöglichen, den verfassungsmäßigen Schutz der Ehe wieder herzustellen.“
Eduardo Hertfelder vertritt die Ansicht, dass die Klage unter juridischen Gesichtspunkten gute Aussichten auf Erfolg hat, da es viele Argumente zu ihren Gunsten gibt, „doch es könnten unglücklicher Weise auch politische Interessen im Spiel sein“. „Die Familienbewegungen fordern von der Partido Popular, dass sie sich nicht nur bei juridischen Aspekten aufhält, sondern die Frage der von Zapatero durchgesetzten Anti-Familien-Gesetze auch in ihr Programm bei den kommenden Wahlen aufnimmt und die Volksinitiative bei legislativen Fragen unterstützt, die im November dem Kongress zur Debatte vorliegen wird“. Doch auch der Vorsitzende des IPF ist zuversichtlich: „Noch vor einem Jahr hielt man eine Verfassungsklage für unmöglich, doch die Situation in Spanien hat sich vollkommen verändert. In diesem Moment gibt es eine starke und gut koordinierte Familienbewegung, die großen sozialen und politischen Einfluss ausübt. Die Politiker wissen, dass sie diese Bewegung bei ihren Regierungsgeschäften nicht mehr ignorieren können“. (RG) (Fidesdienst, 20/09/2005 - 41 Zeilen, 469 Worte)


Teilen: