AMERIKA/KANADA - Der Gesetzentwurf zur Neudefinierung der Ehe in Kanada spaltet das Land, er entfremdet die Ehe und hat verheerende Folgen für die Kinder. Er bedroht die Gewissens- und Religionsfreiheit. So die katholischen Bischöfe in einem Memorial, das dem Senat vorliegt

Mittwoch, 20 Juli 2005

Ottawa (Fidesdienst) - Im Rahmen der Debatte um den Gesetzentwurf C-38 bezüglich der Neudefinierung des Institutes Ehe in Kanada nahm eine Kommission der Kanadischen Bischofskonferenz (CECC), der der Erzbischof von Quebec, Kardinal Marc Oullet, und die Anwältin und Mutter Hélène Aubé aus Gatineau angehörten, vor dem Senatsauschuss für juridische und verfassungsrechtliche Angelegenheiten Stellung. Dabei wiesen sie insbesondere darauf hin, dass es sich bei der herkömmlichen Definition der Ehe um die ausschließliche Gemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau handelte.
Die Argumente zum Schutz der Familie und gegen den Gesetzentwurf, der eine Entfremdung der Ehe mit sich bringen würde, dessen Folgen für die Gesellschaft unabsehbar wären, sind in einem „Memorial“ der CECC zusammengefasst. Darin wird unmissverständlich darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf auf einem falschen Konzept von der Menschenwürde und einem falschen Verständnis der Rechte der Minderheiten sowie einer schlechten Auslegung der kanadischen Charta der Rechte und der Freiheiten basiert und die Religionsfreiheit nur zur Hälfte berücksichtigt. Deshalb handle es sich um „einen Gesetzentwurf, der verheerende Folgen für die Kinder haben wird und die Gewissens- und Religionsfreiheit gefährdet.“
Die Bischöfe erinnern auch daran, dass die Argumente, dass die Diskussion um den Gesetzentwurf nicht nur die Definition und die Grundalgen der Ehe betreffe, wie sie seit Menschengedenken verstanden und von allen Kulturen anerkannt wird, sondern auch „die Zukunft der Ehe als grundlegendes gesellschaftliches Institut in Frage stellt und die Bedeutung der unersetzbaren Rolle eine Ehemanns und einer Ehefrau bei der Zeugung und der Erziehung der Kinder. Heute garantiert diese Gemeinschaft ein stabiles und natürliches Umfeld für das Familienleben, die Kontinuität der Generationen und die Verwandtschaftsmodelle, die einen Vater und eine Mutter vorsehen“. Die Neuordnung, die der Gesetzentwurf vorseiht, begünstige nicht die Evolution der Ehe sondern breche auf unwiederbringliche Weise mit der Menschheitsgeschichte und mit dem Sinn und dem Wesen der Ehe selbst: „Es handelt sich um eine Verfälschung des natürlichen Instituts Ehe“.
Die Befürworter der so genannten „Homo-Ehe“ basierten ihre Argumente auf einem falschen Verständnis von der Achtung der Menschenwürde. „Gleichheit und Würde der Menschen hängen nicht von ihrer Rasse, von ihrer Religion, von ihrem Geschlecht, von ihren sexuellen Vorlieben oder von ihrem Familienstand ab. Ihre würde und ihre Gleichheit basiert ganz einfach auf ihrer Zugehörigkeit zum Menschengeschlecht“, heißt es in dem Dokument. Es wird auch daran erinnern, dass „die Gesetze dazu dienen, die Achtung der gesellschaftlichen Ordnung zu gewährleisten. Die gesellschaftliche Ordnung ist jedoch nur gültig, wenn sie die dem Wesen des Menschen innewohnende Ordnung respektiert. Wenn diese Gesetze der natürlichen Ordnung widersprechen, dann werden sie ungerecht oder sie führen zu Spaltungen und Unstimmigkeiten und damit vielmehr zu einer gesellschaftlichen Unordnung“.
„Wir sind sehr besorgt, was die vorhersehbaren Folgen einer Neudefinierung der Ehe auf die schwächsten Bürger des Landes anbelangt: die kanadischen Kinder.“, so die Bischöfe der CECC. „Aus der Gemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau geboren, brauchen die Kinder einen Vater und eine Mutter und haben das Recht, ihre biologischen Eltern kennen zu lernen und von ihnen aufgezogen zu werden. Das Leid der Kinder, die diese Möglichkeit nicht haben, ist nur allzu gut bekannt“. Sollten die Gesetze in Kanada festlegen, dass die Ehe eine Gemeinschaft zwischen „zwei Personen ist“, wäre die Gewissens-, Religions- und Meinungsfreiheit der Mehrheit der Kanadier ernsthaft durch eine Norm gefährdet, die den eigenen Werten widerspricht. Der Staat müsse jedoch nicht nur das Recht auf Religionsfreiheit für die kirchlichen Amtsträger garantieren, sondern die der ganzen Bevölkerung und er müsse das Recht und die Gerechtigkeit für Homosexuelle und deren Lebensgemeinschaften schützen, ohne kulturellen Strömungen nachzugeben, die die grundlegenden Werte der Ehe und der Familie gefährden. (RZ) (Fidesdienst, 20/07/2005 - 55 Zeilen, 631 Worte)


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