EUROPA/SPANIEN - Nach der Legalisierung der so genannten „Homo-Ehe“ fordern die Bischöfe dazu auf, „sich diesen ungerechten Gesetzen mit allen legitimen Mitteln zu widersetzen, die der Rechtsstaat zur Verfügung stellt“. Am Samstag, den 2. Juli lädt das Spanische Familienform zu einer neuen Kundgebung auf, bei der ein Referendum gefordert werden soll

Freitag, 1 Juli 2005

Madrid (Fidesdienst) - „Angesichts dieser bedauernswerten und schlimmen Situation, bleibt zu hoffen, dass die spanische Gesellschaft sich zum Schutz der Ehe, der Familie und der Kinder stark macht. Wir müssen uns diesen ungerechten Gesetzen mit allen legitimen Mitteln widersetzen, die der Rechtsstaat den Bürgern zur Verfügung stellt“, so die spanischen Bischöfe in einer Verlautbarung vom 30. Juni zur Billigung des Gesetzes, das die „Ehe“ zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren legalisiert und die Scheidung erleichtert. Das Spanische Familienforum hat eine neue öffentliche Kundgebung für Samstag, den 2. Juli anberaumt. Ort der Veranstaltung ist das Verfassungsdenkmal in Madrid. Im Rahmen der Kundgebung soll ein Referendum gefordert werden, damit die Bürger des Landes sich hinsichtlich einer Maßnahme äußern können, die die spanische Gesellschaft spaltet.
Die Bischöfe bezeichnen die Reform des Bürgerrechts als „sehr negativ für die Ehe“, da die Begriffe „Ehemann“ und „Ehefrau“ abgeschafft werden und „die ehe als Gemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau nicht mehr gesetzlich vorgesehen ist.“ Das Institut Ehe hat durch das neue Gesetz die Charakteristik der legalen Stabilität verloren und wird dadurch auf einen einfachen Vertrag reduziert, der nach nur drei Monaten und ohne Einverständnis des anderen Partners von einem der beiden Partner aufgelöst werden kann.
In ihrer Verlautbarung betonen die Bischöfe, dass die spanischen Ehegesetze nun „zutiefst ungerecht“ sind, da sie nicht mehr die anthropologische und gesellschaftliche Realität der Einheit zwischen Mann und Frau als etwas Spezifisches und als unersetzbaren Wert für das Gemeinwohl und zur persönlichen Verwirklichung der Ehepartner und zur Zeugung und Erziehung der Kinder anerkannt. „Unsere Gesetze haben den Schutz der Eltern, der Kinder und der Erzieher vernachlässigt“, schreiben die Bischöfe und weisen darauf hin, dass die Fortsetzung der ehelichen Verbindung allein von der Willkür der persönlichen Freiheit abhänge. Auf diese Weise sei das Band der Ehe nicht mehr geschützt und es werden ein legaler Weg zur Missachtung der Rechte des anderen Ehepartners und der Kinder geebnet. Diesen Gesetzen müsse man sich mit allen legitimen Mitteln widersetzen: „Wir müssen uns dafür einsetzen, dass die Rechte, die nicht mehr geschützt und mit Füssen getreten werden, wieder anerkannt und garantiert werden. Wir müssen gemeinsam die Gerechtigkeit wieder herstellen und uns jeder Form der Komplizenschaft mit der Ungerechtigkeit enthalten. Aus diesem Grund zählen wir auf die Hilfe der göttlichen Gnade, die unsere Hoffnung trägt.“ (SL) (Fidesdienst, 01/07/2005 - 35 Zeilen, 424 Worte)


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