VATIKAN - „ERWÄGUNGEN ZU DEN ENTWÜRFEN EINER RECHTLICHEN ANERKENNUNG DER LEBENSGEMEINSCHAFTEN ZWISCHEN HOMOSEXUELLEN PERSONEN“: DOKUMENT ZUM SCHUTZ UND ZUR FÖRDERUNG DER WÜRDE DER EHE ALS FUNDAMENT DER FAMILIE UND DER STABILITÄT DER GESELLSCHAFT

Freitag, 1 August 2003



Vatikanstadt (Fidesdienst) – Am 31. Juli veröffentlichte die Kongregation für die Glaubenslehre ein Dokument mit dem Titel „Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen veröffentlicht“. In der Einführung des kurzen Textes (der sich in vier Kapitel sowie Einleitung und Schluss gliedert) heißt es: Verschiedene Fragen bezüglich der Homosexualität sind in letzter Zeit mehrmals von Papst Johannes Paul II. und den zuständigen Dikasterien des Heiligen Stuhls erörtert worden. … Noch bedenklicher wird es aber in den Ländern, die den homosexuellen Lebensgemeinschaften eine rechtliche Anerkennung, die in einigen Fällen auch die Befähigung zur Adoption von Kindern einschließt, bereits gewährt haben oder gewähren wollen.“ Die Erwägungen enthalten also „keine neuen Lehraussagen, sondern wollen die wesentlichen Punkte zu dem Problem in Erinnerung rufen“ und damit Bischöfen bei der Abfassung von spezifischeren Stellungnahmen entsprechend den besonderen Situationen in den verschiedenen Regionen der Welt helfen: Stellungnahmen die darauf ausgerichtet sind, „die Würde der Ehe, die das Fundament der Familie bildet, sowie die Stabilität der Gesellschaft, deren grundlegender Bestandteil diese Institution ist, zu schützen und zu fördern. Diese Erwägungen haben auch zum Ziel, die katholischen Politiker in ihrer Tätigkeit zu orientieren und ihnen die Verhaltensweisen darzulegen, die mit dem christlichen Gewissen übereinstimmen, wenn sie mit Gesetzesentwürfen bezüglich dieses Problems konfrontiert werden“.
Im ersten Kapitel, das der Natur und den unverzichtbaren Merkmalen der Ehe gewidmet ist, heißt es: „Keine Ideologie kann dem menschlichen Geist die Gewissheit nehmen, dass es eine Ehe nur zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts gibt, die durch die gegenseitige personale Hingabe, die ihnen eigen und ausschließlich ist, nach der Gemeinschaft ihrer Personen streben. Auf diese Weise vervollkommnen sie sich gegenseitig und wirken mit Gott an der Zeugung und an der Erziehung neuen Lebens mit…. Es gibt keinerlei Fundament dafür, zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn. Die Ehe ist heilig, während die homosexuellen Beziehungen gegen das natürliche Sittengesetz verstoßen. Denn bei den homosexuellen Handlungen bleibt « die Weitergabe des Lebens [...] beim Geschlechtsakt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen.“
Die „zivilen Autoritäten nehmen gegenüber dem Phänomen der faktisch bestehenden homosexuellen Lebensgemeinschaften verschiedene Haltungen ein“ heißt es im zweiten Kapitel, doch „Werden homosexuelle Lebensgemeinschaften rechtlich anerkannt oder werden sie der Ehe gleichgestellt, indem man ihnen die Rechte gewährt, die der Ehe eigen sind, ist es geboten, klar und deutlich Einspruch zu erheben. Man muss sich jedweder Art formeller Mitwirkung an der Promulgation und Anwendung von so schwerwiegend ungerechten Gesetzen und, soweit es möglich ist, auch von der materiellen Mitwirkung auf der Ebene der Anwendung enthalten. In dieser Materie kann jeder das Recht auf Einspruch aus Gewissensgründen geltend machen.“
Das dritte Kapitel liefert „rationale Argumente gegen die rechtliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften“ in Bezug auf die „rechte Vernunft“ und in „biologischer und antrhopologischer Hinsicht“ sowie in „sozialer und rechtlicher Hinsicht“.
Das vierte Kapitel geht insbesondere auf Verhaltensweisen der katholischen Politiker ein:, und wörtlich heißt es: „Wird der gesetzgebenden Versammlung zum ersten Mal ein Gesetzesentwurf zu Gunsten der rechtlichen Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften vorgelegt, hat der katholische Parlamentarier die sittliche Pflicht, klar und öffentlich seinen Widerspruch zu äußern und gegen den Gesetzesentwurf zu votieren … Wenn ein Gesetz zu Gunsten homosexueller Lebensgemeinschaften schon in Kraft ist, muss der katholische Parlamentarier auf die ihm mögliche Art und Weise dagegen Einspruch erheben und seinen Widerstand öffentlich kundtun: Es handelt sich hier um die Pflicht, für die Wahrheit Zeugnis zu geben.“
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass „nach der Lehre der Kirche die Achtung gegenüber homosexuellen Personen in keiner Weise zur Billigung des homosexuellen Verhaltens oder zur rechtlichen Anerkennung der homosexuellen Lebensgemeinschaften führen kann. …Die rechtliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften oder deren Gleichsetzung mit der Ehe würde bedeuten, nicht nur ein abwegiges Verhalten zu billigen und zu einem Modell in der gegenwärtigen Gesellschaft zu machen, sondern auch grundlegende Werte zu verdunkeln, die zum gemeinsamen Erbe der Menschheit gehören. Die Kirche kann nicht anders, als diese Werte zu verteidigen, für das Wohl der Menschen und der ganzen Gesellschaft“. Der vollständige Wortlaut des Dokuments ist zugänglich unter www.fides.org.: http://www.fides.org/deu/vaticano/dfede_unioneomo010803.html (SL) (Fidesdienst, 1/8/2003 - 63 Zeilen, 711 Worte)


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