AMERIKA/KOLUMBIEN - „Niemand kann über den Tod eines Menschen entscheiden, um so mehr, wenn es sich um ein unschuldiges und schutzloses Geschöpf handelt“, so der Vorsitzende der Bischofskonferenz mit Blick auf die Erklärung zur Nichtumsetzbarkeit eines Gesetzesartikels, der die Abtreibung strafbar macht

Samstag, 28 Mai 2005

Bogotà (Fidesdienst) - „Die Situation im Land ist, was Verbrechen gegen das Leben anbelangt, sehr besorgniserregend. Kriminaltaten, denen wir im Alltag immer wieder gegenüberstehen bereiten uns Schmerzen und Sorge: Morde, gewaltsame Tötung, tödliche Unfälle in Stadien, Misshandlung von Kindern … all diese gewaltsamen Handlungen sind eine Schande und machen uns in den Augen der Weltöffentlichkeit zu einem Land, in dem das Menschenleben nicht respektiert wird“, mit dieser bitteren Erkenntnis beginnt der Vorsitzende der Kolumbianischen Bischofskonferenz und Erzbischof von Bogotà, Kardinal Pedro Rubiano Saenz, seine Botschaft an das kolumbianische Volk, in dem er die Menschen zum Engagement für den Schutz des Lebens aufruft. Anlass war die Legalisierung der Abtreibung durch die Erklärung der „Nichtumsetzbarkeit“ eines Gesetzesartikels, der Schwangerschaftsunterbrechungen strafbar macht.
In seinem Schreiben weist er darauf hin, dass die katholische Kirche in Kolumbien die eigene Stimme zum Schutz des Lebens erheben wird. Dabei werde man sich vor allem auf die Verfassung des Landes beziehen, die im Artikel 11 festlegt, dass „das Recht auf Leben unantastbar und die Todesstrafe nicht vorgehen ist“. „Weshalb verlangt man dann, dass das Verfassungsgericht, das das Wort und den Geist der Verfassung garantieren soll, den Artikel 122 des Gesetzes 599 aus dem Jahr 2000, das die Schwangerschaftsunterbrechung in Kolumbien unter Strafe stellt, als „nichtumsetzbar“ erklärt?“, fragt sich der Erzbischof. „Weshalb sollte man eine unmenschliche Praxis akzeptieren, wenn die Idee der Menschenrechte universal und bedingungslos anerkannt zu sein scheint? Weshalb gibt es Christen, die hohe moralische Positionen innehaben, die glauben, dass Bestimmungen zum menschlichen Leben Gegenstand notwendiger politischer Kompromisse sein können? Und was am schlimmsten ist, weshalb sollte eine Gesetzgeber ein Recht in eine Ungerechtigkeit und ein Verbrechen umwandeln?“.
Die Abtreibung, so Kardinal Pedro Rubiano Saenz weiter, sei nicht im Entferntesten die Lösung von Problemen wie Verarmung, Zwangsmobilität der ungleiches Bevölkerungswachstum und würde auch nicht zur Reduzierung der Anzahl minderjähriger Mütter beitragen. Das Recht auf freie Entscheidung über die Mutterschaft oder die Vaterschaft, so der Kardinal weiter „muss in dem Sinn verstanden werden, dass sowohl der Mann als auch die Frau frei darüber Entscheiden können, ob sie ein Kind wollen oder nicht, und nicht in dem Sinn, dass sie, wenn das Kind gezeugt wurde, darüber entscheiden können, ob es geboren werden soll oder nicht“.
Deshalb appelliert der Vorsitzende der Bischofskonferenz an alle Männer und Frauen und ruft sie dazu auf, das Geschenk einer Mutterschaft als solches zu schätzen und die Verantwortung über die eigene Sexualität zu übernehmen, im Bewusstsein, dass das menschlichen Handeln Pflichten mit sich bringt, die man nicht vermeiden kann. Abschließend erinnert er daran, dass auf der Grundlage der kirchlichen Lehre „nichts und niemand über den Tod eines menschlichen Wesens entscheiden kann, und um so weniger, wenn es ich um eine unschuldiges und schutzloses Geschöpf handelt, kann keine Behörde dies legitim veranlassen oder genehmigen“. Der Kardinal bittet deshalb am Ende seines Hirtenworts den Herrn des Lebens darum, dass er Kolumbien helfen möge, die Kultur des Todes zu überwinden und alle Mittel bereit stellen möge, damit dieses Land auf den Wegen des Lebens schreiten möge. (RZ) (Fidesdienst, 28/05/2005 - 46 Zeilen, 538 Worte)


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