EUROPA/SPANIEN - Für die Adoption von Kindern durch zwei Personen desselben Geschlechts gibt es keinerlei Rechtfertigung, wenn an die Rechte der Kinder denkt

Mittwoch, 18 Mai 2005

Madrid (Fidesdienst) - „Die Unterordnung der Interessen der Kinder unter die Wünsche der Erwachsenen ist ein unwürdiges Experiment zu Lasten von etwas, das für den Gesetzgeber heilig sein sollte: das vorrangige Recht des Minderjährigen auf einen Vater und eine Mutter nach dem anthropologischen Modell der menschlichen Art“, so Benigno Blanco, stellvertretender Vorsitzender des Spanischen Familienforums (FEF) in einer Mitteilung. Im Spanischen Familienforum schließen sich 5.000 Vereine, 20 Verbände und 117 Föderationen stellvertretend für über 4 Millionen spanische Familien zusammen.
Das FEF erinnert daran, dass man im Falle einer Adoption nur ein einziges Interesse vertreten sollte und zwar das Recht des Kindes auf einen Vater und eine Mutter, die es verloren hat. Deshalb gebe es für eine Adoption von Kindern durch zwei Personen desselben Geschlechts keinerlei Rechtfertigung, wenn am an die Entwicklung und an die Bildung der Persönlichkeit des Kindes denkt. Mit diesem Gesetz fordere man für gleichgeschlechtliche Paare einen Anspruch darauf, dass sie in ihr Zusammenleben ein Kind einfügen können, ohne dabei im Geringsten an das Recht des Kindes zu denken.
Außerdem werde die Reform des Bürgerrechts sich auf jene Paare negativ auswirken, die eine internationale Adoption in Erwägung gezogen haben, da im Herkunftsland des Kindes Zweifel im Zusammenhang mit der Zukunft der Kinder in Spanien entstehen könnten. (RG) (Fidesdienst, 18/05/2005 - 20 Zeilen, 228 Wörter)


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