ASIEN/ISRAEL - Keine Schadenersatzzahlung nach dem Brandanschlag auf das Kloster in Tabgha

Montag, 14 September 2015

Tabgha (Fides) – Die israelische Finanzbehörde lehnte einen Antrag auf Schadenersatzzhalung der katholischen Kirche im Zusammenhang mit dem Brandanschlag auf das Kloster in Tabgha im Juni dieses Jahres ab.
Die israelische Gesetzgebung sieht im Falle terroristischen Anschläge Schadenersatzzahlungen vor. Der Brandanschlag auf die Kirche des Klosters in wurde vom israelischen Premierminister Benjamin Netanyahu als “grausame Tat“ und „Anschlag auf uns alle“ bezeichnet. Doch ein entsprechender Antrag auf Schadenersatzzahlung wurde nun mit der Begründung abgelehnt, dass der terroristische Hintergrund im Fall des Anschlags auf das Kloster nicht bewiesen sei. Wie israelische Medien berichten betonte Amir Cohen im Auftrag der Finanzbehörden in einem Brief an die Verantwortlichen der katholischen Kirche, dass der durch den Brand verursachte Schaden, nicht von den israelischen Behörden wieder gut gemacht werden könne, da die geltenden Bestimmungen nur für Gewalt im Zusammenhang mit dem arabisch-israelischen Konflikt vorgesehen seien.
Nach dem Brandanschlag auf die Klosterkirche mussten ein Mönch und eine freiwillige Helferin aus Deutschland wegen Brandvergiftung im Krankenhaus behandelt werden. Nach dem Anschlag auf die Kirche hatte auch die israelischen Botschaft beim Heiligen Stuhl die Tat verurteilt. In einer Verlautbarung hatte die israelische Vertretung die Einschüchterungsmaßnahmen gegen kirchliche Einrichtungen im Heiligen Land betont und diese als “Widerspruch zu israelischen Werten und Traditionen“ bezeichnet. Bereits im Juni hatten jüdische Religionsvertreter unter Leitung des Rabbiners und Gründers des Elijah Interfaith Institute, im Rahmen einer Spendenkampagne Gelder für den Wiederaufbau der Kirche gesammelt. Im Zusammenhang mit dem Anschlag in Tabgha nahm die israelische Polizei im Juli mehrere jüdische Siedler fest. (GV) (Fides 14/9/2015).


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