AFRIKA/DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO - Gesetz über die Aufteilung der Wahlkreise nach langer Wartezeit gebilligt

Dienstag, 18 August 2015

Kinshasa (Fides)- Der für den kommenden 25. Oktober geplante Wahltermin für die Kommunalwahlen in der Demokratischen Republik Kongo schien lange Zeit nicht mehr haltbar, heißt es ein einem Kommentar des Netzwerks “Rete Pace per il Congo“, zur den Verzögerungen bei der Billigung des Gesetzes über die Aufteilung der Wahlkreise. Mit großer Verspätung wurde das Gesetz nun endlich am vergangenen 11. August gebilligt.
Wie aus dem bereits am 12. Februar von der Wahlkommission veröffentlichten Wahlkalender sollte das Gesetz über die Aufteilung der Wahlkreise bis zum 21. März beim Parlament zur Abstimmung eingereicht werden, damit es bis zum 5. April gebilligt und bis zum 20. April vom Staatoberhaupt promulgiert werden konnte.
"Weshalb kam es zu einer so großen Verzögerung durch die Regierung in insbesondere durch das Innenministerium?”, fragt sich das Netzwerk.
Die Antwort ist nicht schwer zu erraten: das Innenministerium ist nicht in der Lage, genaue Daten über die Aufteilung des Territoriums zu geben und die Regierung, die der Mehrheit des Präsidenten gehorcht, versucht die Wahl zu verzögern, wobei es auch um die Parlaments- und Präsidentschaftswahl im November 2016 geht, damit der derzeitige Präsident auch nach Ende seines zweiten Mandats im Jahr 2016 im Amt bleiben kann. Kabila hat versucht die Verfassung zu ändern, damit er bei der Wahl 2016 für ein drittes Mandat kandidieren kann (ähnlich wie im benachbarten Burundi), doch dagegen wehrte sich Opposition und der Zivilgesellschaft vehement (vgl. Fides 24/1/2015).
Gleichzeitig mit den Kommunalwahlen sollen auf der Grundlage des globalen Wahlkalenders auch die Abgeordneten in den Provinzen gewählt werden. Demzufolge würde sich eine Verzögerung auf lokaler Ebene auch auf die Provinzen auswirken.
“Angesichts einer solchen Situation sollte sich die Wahlkommission, die für die Organisation der Wahl zuständig ist, autonom und unabhängig über die Fortsetzung des Wahlprozesses entscheiden und zunächst die Wahlen organisieren, für die eine Organisation bereits möglich ist, angefangen bei den Provinzabgeordneten, der Senatoren und der Gouverneure und danach Parlaments- und Präsidentschaftswahl für das Jahr 2016 und die Kommunalwahlen auf das Jahr 2017 verschieben“, so das Netzwerk.
Mit der Billigung des Gesetzes über die Aufteilung der Wahlkreise scheint der Wahlprozess nun zumindest weiter voranzukommen. (L.M.) (Fides 18/8/2015)


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