ASIEN/MYANMAR – Blasphemiegesetze untergraben den Rechtsstaat

Donnerstag, 23 Juli 2015

Yangon (Fides) – Die Gesetze und Strafmassnahmen gegen die Blasphemie untergraben den Rechtsstaat von Myanmar. Diese im Strafrecht des Landes enthaltenen Gesetze “stehen in Kontrast zu den Menschenrechten einschließlich der Meinungs-und Ausdrucksfreiheit, Gedankenfreiheit, Gewissens-und Religionsfreiheit, sowie des Rechts auf Gleichheit vor dem Gesetz” erklären die Aktivisten verschiedener ONGs. Die Gesetze würden außerdem willkürlich angewandt.
Das Blasphemiegesetz wurde in Burma von den Kolonialbehörden 1927 erlassen, um die Spannung innerhalb der Gesellschaft zu bremsen; es ist das gleiche Gesetz wie in Indien und Pakistan (wo es 1986 abgeändert wurde). Darin heißt es, dass die vorsätzliche Absicht gegen die religiösen Gefähle eines Menschen zu verstoßen, mit Gefängnis und Geldstrafe geahndet wird.”
In jüngsten Fällen haben die Gerichte allerdings die angeklagten Personen ohne Beweis einer vorsätzlichen Tat verurteilt: diese Personen werden schwer bestraft, da ihre Taten als “in Kontrast stehend zu den konservativen Interpretationen einer Religion “ angesehen werden.
Anfang 2015 wurden in Myanmar Philip Blackwood und seine Kollegen Tun Thurein und Htut Ko Ko Lwin zu zweieinhalb Jahren Gefängnis und Zwangsarbeit verurteilt, weil sie auf Facebook ein psychedelisches Abbild von Buddha veröffentlicht hatten, auf dem dieser mit Kopfhörern abgebildet war, um Werbung für ein Lokal zu machen. Htin Linn Oo, ein buddhistischer Schriftsteller und Mitglied der “Nationalen Liga für die Demokratie” wurde zu zwei Jahren Haft und Zwangsarbei verurteilt, weil er einige buddhistische Gruppen belästigt haben soll: Er hatte es gewagt die Echtheit des Credo derer zu bezweifeln, die den Buddhismus benutzen um damit zur Gewalt aufzuhetzen.
Diese Bestimmungen – bemerken die Menschenrechtsorganisationen wie das “Asian Forum for Human Rights and Development” - verletzen das internationale Recht und eine Reihe von Menschenrechten, die in der Menenschenrechts-Charta und auch in der Verfassung von Myanmar festgeschrieben sind; die Verfassung garantiert Ausdrucks-und Gewissensfreiheit, sowie die freie Ausübung einer Religion”. (PA) (Fidesdienst 23/7/2015)


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