AFRIKA/BURUNDI - Pfarreien sammeln Spenden für die von der Hungersnot betroffenen Bevölkerungsteile. Ein einheimischer Priester kommentiert für den Fidesdienst die Zukunftsperspektiven und die bevorstehende Volksbefragung.

Dienstag, 1 Februar 2005

Bujumbura (Fidesdienst) - Die Lebensmittelversorgung im Norden Burundis, wo infolge einer langen Trockenzeit viele Menschen von einer Hungersnot bedroht sind (vgl. Fidesdienst vom 12. und 20. Januar), ist zunehmend unsicher. „Mindestens 90 Menschen sind in der Diözese Muyinga bereits gestorben“, so eine burundischer Priester gegenüber dem Fidesdienst. „Zur Linderung der Not sammeln viele burundische Pfarrgemeinden Spenden und Hilfsgüter für die Menschen in den von der Hungersnot betroffenen Gebieten“, so der Priester weiter. Auch kirchliche Hilfswerke, wie die Caritas und Catholic Relief Service versuchen die betroffenen Bevölkerungsteilen in Burundi mit Hilfsprogrammen zu unterstützen.
Das Land befindet sich derzeit in einer schwierigen Lage. Am kommenden 28. Februar werden die Bürger des Landes im Rahmen einer Volksbefragung über eine neue Verfassung abstimmen. „Im Mittelpunkt der politischen Debatte steht derzeit die Möglichkeit des Übergangspräsidenten, Domitien Ndayizeye, zu einer Kandidatur bei den Präsidentschaftswahlen im kommenden Frühjahr“, so der Priester. „Gemäß der Vereinbarungen von Arusha (Tansania), die im Jahr 2000 von den meisten burundischen Parteien unterzeichnet wurden, könnte der Präsident, der dies Amt während der gesamten Übergangszeit innehatte, nicht bei den Wahlen kandidieren, die diese Übergangszeit beenden sollten“, erklärt der Priester.
Mit den Vereinbarungen von Arusha begann eine Übergangszeit während der das Land in den ersten 18 Monaten von dem Tutsi Pierre Buyoya reg9iert wurde, der dabei einen Stellvertreter aus dem Volk der Hutu hatte; während der darauf folgenden 18 Monate wurden die Rollen getauscht: Präsident war der Hutu Ndayizeye und sein Stellvertreter kam aus den Reihen der Tutsi. Mit der Bestätigung der bereits vom Parlament gebilligten neuen Verfassung durch die Volksabstimmung und die Neuwahlen geht die Überganszeit zu Ende. Danach sollte sich Burundi auf dem Weg einer normalen Demokratie befinden.
Ein Hindernis auf diesem Weg bleibt jedoch weiterhin die Guerillabewegung FNL, die den Bürgerkrieg in Burundi noch nicht beendet hat und erst am gestrigen 31. Januar einen Vermittlungsvorschlag Südafrikas ablehnte, da die Regierung in Pretoria nach Ansicht von Vertretern der Rebellenbewegung die Positionen der burundischen Zentralregierung vertritt. Diese ablehnende Haltung führt zu einer Erneuten Komplizierung die Situation, nachdem man in der vergangenen Woche der Einleitung von Verhandlungen in Dar es Salaam (Tansania) zugestimmt hatte. Dabei war jedoch noch kein genaues Datum für den Beginn dieser Verhandlungen festgelegt worden. (LM) (Fidesdienst, 01/02/2005 - 35 Zeilen, 388 Worte)


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