AFRIKA/ÄGYPTEN - Richterliches Urteil bestätigt Recht christlicher Angestellter auf späteren Arbeitsbeginn am Sonntag

Mittwoch, 29 April 2015

Kairo (Fides) – Ein gerichtliches Urteil bestätigt das Recht christlicher Arbeitnehmer auf einen späteren Arbeitsbeginn (10.00 Uhr) am Sonntag, damit diese die Sonntagsgottesdienste besuchen können. Dies teilen koptische Beobachter mit.
Das Recht auf eine reduzierte sonntägliche Arbeitszeit für christliche Arbeitskräfte wurde mit dem Dekret 244 des Jahres 1960 eingeführt. In jüngster Zweit hatten viele Unternehmen und öffentliche Einrichtungen entsprechende Anträge christlicher Angestellter auf einen späteren Arbeitsbeginn abgelehnt und sich dabei auf die Bestimmungen des Bürgerrechts bezogen.
In den vergangenen Tagen bestätigte das von dem Richter Mohammed Saleem ausgesprochene Urteil mit dem Dekret 20195/2015, dass alle Büros und öffentliche Einrichtungen einschließlich der Schulen verpflichtet sind für christliche Angestellte einen späteren Arbeitsbeginn zu genehmigen.. (GV) (Agenzia Fides 29/4/2015).


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