ASIEN/MALAYSIA - Berufungsantrag der katholischen Kirche im Rechtsstreit um die Benutzung des Begriffs "Allah" abgelehnt

Donnerstag, 22 Januar 2015

Kuala Lumpur (Fides) – “Wir sind enttäuscht von diesem Urteil, doch es war in gewisser Weise vorhersehbar. Wir hoffen jedoch, dass es trotzdem zum Wohl unserer Glaubensgemeinschaft gelangen wird und vertrauen dabei auf die göttliche Vorsehung und den göttlichen Willen”, so Erzbischof Julian Leow von Kuala Lumpur in einem Kommentar zum gestrigen Urteil des Obersten Gerichts von Malaysia. Das Oberste Gericht hatte gestern einen von der katholischen Kirche eingereichten Berufungsantrag im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit um die Begriffsbenutzung „Allah“ in den Veröffentlichungen der katholischen Wochenzeitschrift "Herald" abgelehnt. Dabei prüfte das Gericht jedoch nicht die Inhalte sondern nur eventuelle Formfehler bei früheren Verfahren. Das einstimmige Urteil des fünfköpfigen Richterkollegiums besagt deshalb das keine weiteren rechtlichen Schritte möglich sind, weil “es keine Verfahrensfehler gab“. Das erstinstanzliche Urteil war zugunsten der katholischen Kirche ausgefallen, doch in zweiter Instanz war zugunsten der malaysischen Regierung entschieden worden, womit die Benutzung des Bergriffs „Allah“ auf den Seiten des Herald in der Ausgabe in "Bahasha Malaysia" verboten wurde.
“Als Christen in Malaysia werden wir versuchen uns vereint auch künftig für den Dialog und das harmonische Zusammenleben von Ethnien und Religionen einzusetzen“, so Erzbischof Julian Leow „Dieser Prozess ist nun nach siebenjährigem Rechtsstreit endgültig abgeschlossen. Wir möchten diese Episode hinter uns lassen und im Glauben nach vorne Blicken. Die Hoffnung, die uns bleibt ist, dass auch in Zukunft gegenseitiges Verständnis und Respekt Grundlage für das gesellschaftliche und religiöse Zusammenleben in Malaysia sein wird”.
“Es ist wahr, dass der Begriff Allah für zwei Drittel der Katholiken in Malaysia wichtig ist, weil sie ihn in ihrer Sprache bei den Gottesdiensten für Gott benutzen”, so Erzbischof Leow, „Deshalb hoffen wir, dass sich das Urteil auf die Veröffentlichungen des Herald beschränkt”. “Das Urteil”, so der Erzbischof abschließend, “darf nicht auf die Gottesdienste und die Bibelübersetzung ausgedehnt werden. Wir hoffen und fordern dass dies endgültig geklärt wird, obschon wir wissen, dass manche eine solche Ausweitung gerne hätten”. (PA) (Fides 22/1/2013)


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