ASIEN/MALAYSIA - Berufungsverfahren im Streit um die Benutzung des Begriffs “Allah” am kommenden 21. Januar

Dienstag, 18 November 2014

Kuala Lumpur (Fides) – Der malaysische Bundesgerichtshof legte den Termin für die erste Verhandlung des von der katholischen Kirche im Streit um die Benutzung des Begriffs Allah beantragten Berufungsverfahrens auf den kommenden 21. Januar 2015 fest. Die Benutzung des Begriffs war für die Veröffentlichungen der katholischen Wochenzeitung der Diözese Kuala Lumpur „Herald“ verboten worden. Wie Beobachter aus Kreisen der Diözese berichten, müssen die Plädoyers in schriftlicher Form bis zum 7. Januar eingereicht werden.
In ihrem Berufungsantrag vom 9. September fordert die katholische Kirche die Revision eines im Juni 2013 ergangenen Urteils, das der katholischen Wochenzeitung die Benutzung des Wortes “Allah” für Gott verbietet, da dieser Begriff den Muslimen vorbehalten sein soll. Die Anwälte berufen sich bei ihrer Argumentation insbesondere auf den Erhalt wichtiger Prinzipien des sozialen und zivilen Zusammenlebens, darunter die von der Verfassung festgelegt Garantie der Religionsfreiheit und den Schutz der Menschenrechte. (PA) (Fides 18/11/2014)


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