AFRIKA/BURKINA FASO - Bischof für das Amt des Überganspräsidenten vorgeschlagen: Kirche erinnert daran, dass ein Priester kein politisches Amt bekleiden darf

Dienstag, 11 November 2014

Ouagadougou (Fides) – Die katholische Kirche fühle sich geehrt, dass das Amt des Übergangspräsidenten einem katholischen Bischof anvertraut werden soll, doch das Kirchenrechte untersage politische und gewerkschaftliche Ämter für Kirchenvertreter, so der Sprecher der Bischofskonferenz von Burkina Faso und Niger gegenüber der Presse.
“Die Verhandlungen zwischen Oberst Zida und den lebendigen Kräften unseres Landes neigen sich dem Ende zu”, so Pfarrer Kinda. Bereits am gestrigen 10. November wurde eine “Übergangs-Charta”, eine Art provisorische Verfassung, verabschiedet. Offen bleibt noch, wer das Land bis zur Wahl im November 2015 regieren soll.
“Die Hauptakteure der Überganszeit scheinen die Ernennung eines Kirchenvertreters in das Amt des Übergangspräsidenten für die kommenden 12 Monate in Betracht zu ziehen”, so Pfarrer Kinda, der im Auftrug des Erzbischofs von Ouagadougou, Kardinal Philippe Nakellentuba Ouédraogo die Position der Kirche erläutert.
Mit Bezug auf die Artikel 285 und 287 des Kodex des Kirchenrechts bekräftigt der kirchliche Medienbeauftragte, dass ein Kirchenvertreter ein solches Amt nicht übernehmen kann “so lange nach Erachten der zuständigen Kirchenbehörde der Schutz der Kirche und die Förderung des Gemeinwohls dies nicht erfordern“. “Damit will der Kardinal uns sagen, dass durch die Entscheidung für die Christusnachfolge und die Option für die Armen ein Priester es vermeiden sollte, dass neuen Formen des Ausschlusses durch ein parteiliches Verhalten entstehen. Die Gefahr ist groß, wie die Erfahrung einiger Ortskirchen unter Beweis stellt. Abgesehen von den kirchenrechtlichen Bestimmungen vertritt der Kardinal damit eine sehr pragmatische Haltung”, so Pfarrer Kinda abschließend. (L.M.) (Fides 11/11/2014)


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