AFRIKA/ÄGYPTEN – Prüfung eines Gesetzesvorschlags, um den Bau von Kirchen zu garantieren und zu regeln

Donnerstag, 17 Juli 2014

Kairo (Fides) – Der Untersuchungsausschuss, der gebildet wurde, um einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten, um in klaren juristischen Vorgängen den Bau von Kirchen und christlichen Andachtsstätten auf ägyptischem Territorium zu regeln und sicherzustellen, nahm seine Arbeit auf. “In den vergangenen Tagen” bestätigte Anba Botros Fahim Awad Hanna, der koptisch-katholische Bischof von Minya gegenüber Fides, “versammelten sich die Vertreter, die die verschiedenen Kirchen gesandt hatten, gemeinsam mit den Funktionären des Justizministeriums und begannen, konkrete Vorschläge zu formulieren, um alle Probleme rund um den Bau von Kirchen zu lösen, die schon zu den Zeiten zugegen waren, als Mubarak noch an der Macht war.” In dieser ersten Untersuchungsphase hat die Kommission, in der als Rappresentant der Katholiken der koptisch-katholische Anwalt Jamil Halim Mitglied ist, die Aufgabe, konkrete Vorschläge auzuarbeiten, die von den Oberhäupten der diversen Kirchen und christlichen Gemeinden abgewägt werden, um dann, eventuell noch im August, dem Justizminister „auf Zeit“ Ibrahim Huneidi vorgelegt zu werden. Ziel ist es, für Kirchen dieselben rechtlichen Vorraussetzungen zu schaffen, die für den Bau privater Gebäude vorgesehen sind, angefangen von der Regelung über den Anspruch auf Eigentum der Grundstücke, auf denen Andachtsstätten entstehen sollen. Aller Wahrscheinlickeit nach werden die neuen Kirchen mit einem Mindestabstand von 500 Metern zu Moscheen und anderen bereits bestehenden Kultstätten gebaut werden sollen, um Zwischenfälle in der gemeinsamen Benutzung der Innenstädte zu vermeiden, besonders in dicht besiedelten Vierteln. Der Gesamtraum der neuen Andachtsstätten, von 300 bis zu 2000qm, wird nach unabhängigen Kriterien, die in diesem Zusammenhang entstehen, von Mal zu Mal abgewägt werden, um zum Beispiel zu vermeiden, dass Baupläne für sehr große Kirchen präsentiert werden, in Gebieten, in denen nur wenige christliche Familien leben. Außerdem wird eine zeitliche Vorgabe gemacht werden, innerhalb derer die Kultstätten, die ohne die notwendigen Genehmigungen gebaut wurden, mit den Gesetzen ins Reine gebracht werden können. (GV) (Fides 17/7/2014).


Teilen: