ASIEN/PAKISTAN - Berufungsprozess für Asia Bibi: “Taktisches Vorgehen der Gegenpartei” führt zu einer weiteren Verschiebung

Mittwoch, 26 März 2014

Lahore (Fides) – Die erste Verhandlung im Berufungsprozess für die in Pakistan wegen Blasphemie angeklagte Asia Bibi wurde ein weiteres Mal verschoben. Diese Mal nicht wegen der Abwesenheit eines Richters sondern wegen des taktischen Vorgehens der Gegenpartei. Dies teilt die Verteidigung von Asia Bibi dem Fidesdienst mit. Heute Morgen um 8.00 Uhr (Ortszeit) gaben die Richter bekannt, dass der Fall Asia Bibi als 13. Prozess auf der heutigen Liste verhandelt werden sollte. Um 14.00 Uhr standen die Verteidiger für die Eröffnung der Verhandlung bereit, doch die Anwälte der Gegenpartei waren nicht anwesend und erschienen auch nach mehrmaligen Aufrufen der Richter nicht. Nach kurzer Wartezeit beschlossen die Richter eine weitere Verschiebung. “Die Richter waren guter Dinge und bereit sich mit dem Fall zu befassen. Doch das taktische Verhalten der Gegenpartei hat dazu geführt, dass dies nicht möglich war. Doch mit dieser Art von Strategie werden sie nicht weit kommen. Das Gericht wird solche Spielchen nicht länger tolerieren”, so die Verteidiger zum Fidesdienst. “Wir haben solide Argumente und sind bereit diese vorzubringen. Wir bleiben deshalb unter legalen Gesichtpunkten zuversichtlich“, so die Anwälte. “Es ist die Gegenseite, die Befürchtungen hegt”.
Im Fall von Asia Noreen Bibi handelt es sich bei der “Gegenpartei” um den muslimischen Mullah Qari Muhammad Sallam, der am 19. Juni 2009 die Anzeige erstattete, die von der Polizei der Stadt Nankana Sahib unter der Nummer 326/2009 registriert wurde. Darin wird Asia Bibi auf der Grundlage des Artikels 295c des pakistanischen Strafrechts der Blasphemie beschuldigt. Nach ersten Ermittlungen legte die Polizei am 12. Juli einen Bericht beim zuständigen Gericht in Nankana Sahib, wo der Richter Naveed Iqbal das Urteil aussprach: Asia wurde am 8. November 2010 in erster Instanz zum Tode verurteilt.
Der Vorfall, in dessen Zusammenhang Asia (die in einem Streit mit muslimischen Frauen den Propheten Mohammed beleidigt haben soll) geht auf den 14. Juni 2009 zurück. Wie die Anwälte der Verteidigung betonen, wird man vor dem Berufungsgericht vor allem an den Zeitraum von fünf Tagen zwischen dem Streit (14. Juni) und der Anzeige (19. Juni) hervorheben, was belegen soll, dass der Fall konstruiert wurde. Das Berufungsverfahren wurde unter der Nr. 2509 beim Berufungsgericht in Lahore bereits am 11. November 2010 bewilligt. Doch erst vier Jahre später wurde beim Hohen Gericht die Verhandlung anberaumt. (PA) (Fides 26/3/2014)


Teilen: