ASIEN/SÜDKOREA - Kampagne gegen Abtreibungen: “Vierzig Tage des Gebets für das Leben”

Mittwoch, 19 Februar 2014

Seoul (Fides) – In den Monaten Februar und März lautet der Schwerpunkt der katholischen Kirche in Korea “Lebensschutz”. In diesem Zusammenhang brachte der bischöfliche „Ausschuss für Leben und Bioethik“ zahlreiche Initiativen auf den Weg. Im Mittelpunkt steht dabei die Kampagne “Vierzig Tage des Gebets für den Frieden”, die am Aschermittwoch, den 5. März, beginnt. In allen katholischen Gemeinden sollen die Gläubigen insbesondere für die Abschaffung des “Gesetzes zur Gesundheit von Mutter und Kind” gebetet werden, mit dem 1973 Schwangerschaftsunterbrechungen legalisiert wurden.
In den vergangenen Tagen fand in der Myeongdong-Kathedrale in Seoul ein feierliche “Gottesdienst für das Leben“ statt, dem der Vorsitzende des „Ausschusses für Leben und Bioethik“, Bischof Linus Lee Linus Lee Seong-hyo vorstand mit dem die Lebensschutzbeauftragten der Diözesen des Landes konzelebrierten. An dem Gottesdienst nahmen über 1.300 Gläubige teil, die damit ihrem Engagement für die Verbreitung einer “Kultur des Lebens” in der Gesellschaft Ausdruck verleihen wollten, angefangen beim Schutz des Rechtes der Ungeborenen auf Leben. Bischof Lee betonte in seiner Predigt, dass man sich vor allem angesichts des heute weit verbreiteten Konsumdenkens und Materialismus darum bemühen sollte, jungen Menschen den Wert der Würde des Lebens zu vermitteln.
Das “Gesetz zur Gesundheit von Mutter und Kind” legt im Artikel 14 fest, dass eine Abtreibung in folgenden drei Fällen erlaubt ist: im Falle eine Vergewaltigung und bei Inzest; bei genetischen und angeborenen Fehlbildungen des Kindes; im Falle eines Gesundheitsrisikos für die Mutter. Eine Revision des Gesetzes legte im Juli 2009 fest, dass Abtreibungen nur bis zur 24. Schwangerschaftswoche erlaubt sind. In Korea mit rund 48,7 Einwohnern liegt die Zahl der registrierten Abtreibungen bei rund 340.000 pro Jahr. Nach Schätzungen der Caritas liegt die tatsächliche Zahl bei rund 1,5 Millionen Fällen. (PA) (Fides 19/2/2014)


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