ASIEN/INDIEN - Bericht zur Verfolgung 2013 dokumentiert über 4.000 Fälle antichristlicher Gewalt

Donnerstag, 23 Januar 2014

Mumbai (Fides) – Über 4.000 Fälle anti-christlicher Gewalt wurden im Jahr 2013 in Indien registriert, wobei in den meisten Fällen hinduistisch-nationalistische Gruppen verantwortlich sind. Im Einzelnen geht es unter anderem um Morde an 7 christlichen Gläubigen, darunter ein Minderjähriger; Missbrauch und Misshandlung von 1.000 Frauen, 500 Kindern und rund 400 Priestern verschiedener Konfessionen, Übergriffe auf über 100 christliche Kirchen und Kultstätten. Diese aktuellen Daten enthält der “Bericht zur Verfolgung 2013”, den ein Forum christlicher Einrichtungen und Organisationen in Indien herausgibt, darunter das “Catholic Secular Forum” (CSF), “All India Christian Council”, “Evangelical Fellowship of India”, “Global Council of Indian Christians” und “World Watch Monitor“.
Der Bericht wurde in den vergangenen Tagen auch dem Vorsitzenden der Indischen Bischofskonferenz und Erzbischof von Bombay , Kard. Oswald Gracias, vom Sekretär und Vorsitzenden des CSF, Joseph Dias und dem Michael Saldanha, vorgelegt.
Bei 200 der insgesamt 4.000 dokumentierten Fälle handelt es sich um schwere Fälle der Verfolgung: dazu kam es insbesondere in Karnataka, wo die Christenverfolgung auch nach dem Regierungswechsel noch weit verbreitet ist und Maharashtra, das die “nächste Werkstätte hinduistischer Extremisten zu sein scheint“. Unter den „ersten Zehn“ auf der Liste der Staaten in denen es zu Christenverfolgung kommt, stehen unter anderem: Andra Pradesh, Chhattisgarh, Gujarat, Orissa, Madhya Pradesh, Tamil Nadu, Kerala.
Der Bericht untersucht auch die Lücken des indischen Justizsystems, die eine straffreie Verbreitung der Gewalt ermöglichen. Dabei geht es insbesondere um ein Gesetz aus dem Jahr 1950, das den christlichen “Dalit” und anderen Minderheiten die den hinduistischen Dalit gewährten Rechte verweigert und um das so genannte Anti-Bekehrungs-Gesetz, das unter anderem in den Staaten Orissa, Arunachal Pradesh, Madhya Pradesh, Rajasthan, Gujarat, Chhattisgarh, Himachal Pradesh gültig ist.
Der Bericht beklagt abschließend, dass der Entwurf für ein Gesetz zur Beendigung der Gewalt, der bereits im vergangenen Jahr eingereicht wurde, vom Parlament weder untersucht noch zur Debatte vorgelegt wurde. (PA) (Fides 23/1/2014)


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