ASIEN/INDIEN - Bischofskonferenz zum Tag der Menschenrechte: “Indien hat beim Schutz der Menschenrechte versagt”

Dienstag, 10 Dezember 2013

New Delhi (Fidesdienst) – “Indien scheitert derzeit beim Versuch die Menschenrechte seiner Bürger zu achten, zu schützen und zu fördern. Die Situation in Indien zeigt, dass es hier immer wieder zu Verstößen gegen diese Rechte kommt, die sich negativ auf das Leben und die Situation von Armen und Randgruppen ausüben”, so die Kommission für Gerechtigkeit und Frieden der Indischen Bischofskonferenz zum Internationalen Tag der Menschenrechte am heutigen 10. Dezember. In einer Botschaft erinnert der Sekretär der Kommission, P. Charles Irudayam, an zahlreiche Fälle einer solchen Missachtung der elementaren Rechte: die Tragödie von Bhopal im Jahr 1984; Verfolgung wegen Zughörigkeit zu einer Kaste oder Religion; Straffreiheit für die Verantwortlichen solcher Gewalt in Gujarat, Orissa und Uttar Pradesh. Für Christen in Indien sei vor allem “auch die Gleichgültigkeit des Staates im Hinblick auf Forderungen nach der Abschaffung diskriminierender Gesetze und der Todesstrafe eine Missachtung der Menschenrechte”
„Der Staat hat sich dafür entschieden die Rechte seiner Bürger auf dem Altar der Entwicklung zu Opfern”, heißt es in der Botschaft. Es komme zum Beispiel zu “massenhaften Umsiedlungen tribaler Völker für Bergbauaktivitäten und den Bau von Kraftwerken zu Lasten der Lebensbedingungen von Fischern und Bauern”. “Das Scheitern des Staates”, heißt es in der Botschaft weiter, “ist offensichtlich, wenn es um den Schutz von Frauen und Kindern vor Missbrauch und sexueller Gewalt geht, obschon es entsprechende Gesetze gibt”.
In diesem Zusammenhang versuche die Kirche einen Beitrag zur Verbesserung der Situation in Indien zu leisten, indem sie sich für schwache Bevölkerungsteile einsetze. Dabei erinnert die Kommission auch an das Apostolische Schreiben “Evangelii Gaudium” von Papst Franziskus wo es heißt: ‘Jeder Christ und jede Gemeinschaft ist berufen, Werkzeug Gottes für die Befreiung und die Förderung der Armen zu sein, so dass sie sich vollkommen in die Gesellschaft einfügen können; das setzt voraus, dass wir gefügig sind und aufmerksam, um den Schrei des Armen zu hören und ihm zu Hilfe zu kommen“ (EG n. 187)’“. (PA) (Fidesdienst 10/12/2013)


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