ASIEN/MALAYSIEN – Konversion von Kindern, Religionsunterricht, Gebrauch des Wortes „Allah“: neue Herausforderungen für die Christen

Samstag, 13 Juli 2013

Kuala Lumpur ( Fidesdienst) – Die Christen in Malaysien betrachten mit Interesse drei Themen, die gegenwärtig das politische und soziale Leben durchziehen, und die alle drei mit der Religionsfreiheit zu tun haben: die Konversion von Kindern; islamischer Religionsunterricht in Privatschulen; Gebrauch des Wortes „Allah“ in christlichen Veröffentlichungen.
„Bei der Behandlung dieser Themen halten wir uns stets an die Verfassung von Malaysien, die allen Bürgern Religionsfreiheit garantiert“ sagt Tab Kong Beng, Theologe und Universitätslehrer sowie Exekutivsekretär der „Christian Federation of Malaysia“, in der sich alle christlichen Religionen wiederfinden, die es in dem Lande gibt,in dem 2.8 Mio christliche Gläubige auf insgesamt 27 Mio Einwohner kommen.
Die Frage des Glaubenswechsels bei Minderjährigen ist in die Presse geraten, weil 2 hinduistische Jungen, die ohne Erlaubnis der Mutter – einer indianisch-stämmigen Frau mit einem malayischen Muslim-Ehemann - zum Islam übergetreten sind. In Malysien ist dies illegal; das Gesetz bestimmt, dass der Glaubenswechsel eines Kindes nur mit Genehmigung beider Eltern gestattet ist. In der Folge dieses Falles hatte die Regierung im im Juni einen Antrag auf Änderung des bestehenden Gesetzes vorgelegt; danach sollte Personen unter 18 Jahren ein Glaubenswechsel auch mit der Genehmigung von nur einem Elternteil gestattet werden. „Der Gesetzentwurf wurde dann wieder zurück gezogen aufgrund der negativen Beurteilung vieler Bereiche der bürgerlichen Gesellschaft, des Anwaltsrates und der nicht muslimischen Gemeinden“, berichtet Fides Tan Kong Beng und zeigt seine Befriedigung für die religiösen Minderheiten hierfür. „Allerdings – fügt er hinzu – ist es in vielen Staaten der malaysischen Föderation noch durchaus üblich, dass Kinder – vor allem aus gemischten Ehen – zum Islam übertreten ohne die Genehmigung beider Elternteile. Wir fordern die Regierung auf die gelten Bestimmungen hierzu zu respektieren.“
Ein zweiter Focus der Christen ist ein Erlass des Unterrichtsministeriums, der Islam-Studien als „Pflichtfach“ für Schüler in privaten Höheren Schulen vorsieht. Die Verordnung, die am 1. September in Kraft tritt, stieß auf die Opposition der “Malaysian Chinese Association” (MCA), die den chinesischen Teil der malaysischen Bevölkerung vertritt. „Diese Studien können als Wahlfächer angeboten“, in einer pluralistischen Gesellschaft wie der Malaysias, erklärte die MCA Fides gegenüber. „Nicht-muslimische Schüler zu zwingen eine Religion und Kultur zu lernen und darüber Prüfungen abzulegen, die nicht ihre eigene ist, ist ungerecht und widerspricht dem Art. 12 der Verfassung“. Ein weiterer, sehr wichtiger Punkt ist die Kontroverse über den Gebrauch des Wortes „Allah“ in der Bibel und in christlichen Veröffentlichungen. Ein Teil der muslimischen Gemeinde in Malaysien nimmt in der Tat den Gebrauch des Wortes „Allah“ für Gott als Exklusiv-Recht des Islam in Anspruch. Diese Kontroverse war Gegenstand eines Einspruchs des katholischen Kirche im Jahr 2008 gegen einen Erlass der malaysischen Regierung, der Christen verbietet das Wort „Allah“ zu benutzen. 2009 gab das Gericht der katholischen Kirche Recht; die Regierung erhob beim Hohen Gericht Einspruch dagegen, in Erwartung einer Vermittlung. 2011 verbreitete die Regierung eine 10 Punkte-Erklärung, die nie zur Anwendung kamen, und die das Wort „Ende“ unter die ganze Sache hätte schreiben sollen. In den vergangenen Tagen hat nun die Kirche das Dossier wieder aufgenommen und beantragt, dass der Einspruch der Regierung durch das Gericht annulliert würde. „Den Namen „Allahs“ zu benutzen, um Gott zu benennen, ist gutes Recht für 60% der malaysischen Christen, die ihre Religion in der Sprache Bahasha Malaysia praktizieren“, erklärt Tan Kong Beng gegenüber Fides. „Wir werden der Sache auf den Grund gehen. Wenn das Gericht der letzten Instanz der Christen stattgibt, wird die Regierung einen letzten Einspruch beim Obersten Gerichtshof einlegen“. (PA) ( Fidesdienst 13/7/2013)


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