ASIEN/HEILIGES LAND - Kein Baustopp: Verlauf der Trennmauer im Cremisantal wird geändert, doch „wirtschaftliche Einbußen und Umweltschäden wurden nicht berücksichtigt“

Freitag, 26 April 2013

Beit Jala (Fidesdienst) – Der Sonderausschuss des israelischen Berufungsgerichts für die Beschlagnahme von Grundstücken in Ausnahmefällen äußerte sich zu dem von den Schwestern von Don Bosco und mehreren betroffenen palästinensischen Bauernfamilien eingereichten Berufungsantrag gegen den Bau der Trennmauer, die die israelischen Behörden im Cremisantal bauen. Das am 24. April erlassene Urteil legt eine Änderung des Verlaufs der Mauer fest, die gewährleisten soll, dass der Zugang zum Kloster der Schwestern auch von Beit Jala und den palästinensischen Gebieten weiterhin möglich bleibt.
Das Urteil wurde zwei Jahre nach dem letzten Urteil ausgesprochen und wird eine seit sieben Jahren laufenden Rechtsstreit vorübergehend beenden. Der alternative Verlauf des Trennwalls – der das Kloster von drei Seiten einschließen wird und für den die Beschlagnahme eines Großteils des Klosterbesitzes erforderlich sein wird – ist nach Ansicht der israelischen Stellen ein vernünftiger Kompromiss, der die Sicherheitsanforderungen Israels und die Forderungen nach Religions- und Bildungsfreiheit vereinbaren, die im Berufungsantrag geltend gemacht wurden. Die katholische Menschenrechtsorganisation „Society of St. Yves“ – die unter anderem auch im Auftrag der Versammlung der katholischen Bischöfe des Heiligen Landes den Rechtsweg einschlug – begrüßt zwar die Änderung des Bauverlaufs betont jedoch „dass damit vor allem die wirtschaftliche Schädigung nicht berücksichtigt wird, die für die christliche Glaubensgemeinschaft in Beit Jala durch den Bau entsteht“. Nach Aussage von Vertretern der Society of St. Ives zog das Berufungsgericht die Zeugenaussagen der Grundstückseigentümer über wirtschaftliche Einbußen durch den Bau der Mauer und die Daten zur Umweltbelastung nicht in Betracht. Die Richter sind jedoch der Meinung, dass ein „Durchfahrt für landwirtschaftliche Zwecke“ ausreichend sein wird.
Das Berufungsgericht weist darauf hin, dass das Urteil verbindlich ist und dass man nicht für die Genehmigung einer eventuellen Demontage von bereits gebauten Mauerteilen zuständig sei. Die Society of St. Yves betont hingen, man werde einen möglichen Berufungsprozess beim Hohen Gericht des Staates Israel in Betracht ziehen. (GV) (Fidesdienst, 26/04/2013)


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