AFRIKA/ZENTRALAFRIKANISCHE REPUBLIK - Seleka erobert die Hauptstadt

Montag, 25 März 2013

Bangui (Fidesdienst) – Die Rebellen des Seleka-Bündnisses haben am gestrigen 24. März die zentralafrikanischen Hauptstadt, Bangui erobert. Der Vormarsch der Rebellen auf die Hauptstadt hatte am 22. März begonnen (vgl. Fidesdienst, 22/03/2013). Bei den Gefechten sollen nach Angaben des südafrikanischen Präsidenten Jacob Zuma insgesamt 13 südafrikanische Soldaten ums Leben gekommen sein, weitere 27 wurden verletzt. Die Soldaten waren Teil eines Militärkontingents, das den gestürzten Präsidenten Francois Bozize unterstützen sollte. Bozize soll unterdessen in die Demokratische Republik geflohen sein, wo bereits seine Familie Zuflucht gesucht hatte.
Der Anführer der Seleka, Michel Djotodia, der sich selbst zum Staatschef ernannte, gab bekannt, man werde die Vereinbarungen respektieren, die am 11. Januar in Libreville unterzeichnet wurden. Die Regierungskoalition unter Nicolas Tiangaye beleibe im Amt, wobei die Neubesetzung einiger Ministerämter nicht auszuschließen sei. Djotodia bat um Beendigung der Plünderungen und Wiederherstellung der Sicherheit. Verschiedene Wohnungen waren von Rebellen, Soldaten und Polizeibeamten des alten Regimes geplündert worden.
Nach Ansicht von Beobachtern ist die Stabilität des Landes jedoch noch lange nicht wieder hergestellt. Seleka ist ein Bündnis verschiedener Rebellengruppen, deren einziges gemeinsames Ziel der Sturz Bozizes war. Nachdem sich Djotodia zum Präsidenten proklamierte, treten erste Spaltungen auf. Unter den Widersachern in den eigenen Reihen sind Norradine Adam Anführer der CPJP und Firmin Findoreo, ehemaliger von Bozize entlassener Finanzminister. Diese kritisieren die Nähe Djotodias zum tschadischen Präsidenten Idriss Deby Itno, dessen Soldaten in der Zentralafrikanischen Republik stationiert sind, und den Vormarsch der Rebellen im Unterschied zu den südafrikanischen Soldaten, nicht verhinderten. Frankreich verstärkte unterdessen die eigene militärische Präsenz, nach eigenen Angaben zum Schutz der französischen Staatsbürger im Land. (LM) (Fidesdienst, 25/03/2013)


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