ASIEN/PAKISTAN - Justitia-et-Pax-Kommission: „Regierung und Polizei sind für Gewalt gegen Christen verantwortlich“

Montag, 11 März 2013

Lahore (Fidesdienst) – „Regierung und Polizei sind verantwortlich für die Gewalt gegen Christen“, so die Justitia-et-Pax-Kommission der Pakistanischen Bischofskonferenz, nach den jüngsten Übergriffen auf die „Joseph Colony“, wo 178 Wohnungen von Christen in Brand gesteckt wurden. In einer Verlautbarung, die dem Fidesdienst vorliegt, fordert die Kommission von der Regierung in Punjab, „langfristige Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Missbrauch des Blasphemieparagraphen“,
Der Leiter der Kommission, Pfarrer Emmanuel Yousaf, und deren Geschäftsführer, Peter Jacob, betonen: „Polizei und Regierung gehören zu den Hauptverantwortlichen der Situation, die dazu führte das eine solche Tragödie im Herzen der Stadt stattfinden konnte“. Die Provinzregierung trage Verantwortung, weil „sie die Situation der Minderheiten ignoriert und die wachsende religiöse Intoleranz nicht wahrnimmt, die von Extremisten geschürt wird“. Außerdem „werden die auf der Grundlage gerichtlicher Untersuchungen im Zusammenhang mit den Vorfällen in Gojra des Jahres 2009 formulierten Empfehlungen keine Aufmerksamkeit geschenkt. Damals verbrannten 140 Christen bei lebendigem Leib in den eigenen Wohnungen“. Hätten Provinz- und Bundesregierung „Garantien geschaffen und Reformen auf den Weg gebracht, hätte diese jüngste Tragödie vermieden werden können“, heißt es in der Verlautbarung weiter. Die Kommission fordert „unparteiische und glaubwürdige Ermittlungen“, „Strafen für die Schuldigen“ und „angemessene Schadenersatzzahlungen für rund 200 betroffene Familien“.
Die Kommission erinnert in diesem Zusammenhang auch daran, dass die Anklage gegen den Christen Sawan Masih, die Auslöser der Gewalt war, „auf falschen Aussagen beruht“: aus diesem Grund wird die umgehende Löschung der Anklage und die Freilassung des Angeklagten gefordert. Schließlich fordert die Kommission von der Regierung der Provinz eine „Reform der Justiz und der Verwaltung, damit der Missbrauch des Blasphemieparagraphen künftig verhindert werden kann“. (PA) (Fidesdienst, 11/03/2013)


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