ASIEN/TÜRKEI - Türkische Behörden ändern Bestimmungen für die Verwaltung der Stiftungen religiöser Minderheiten

Donnerstag, 24 Januar 2013

Ankara (Fidesdienst) – Die Generaldirektion der türkischen Stiftungen veranlasste eine radikale Änderung der Prozeduren und Statuten, die die Tätigkeit der Stiftungen religiöser Minderheiten im Land regulieren. Diese Maßnahme, wurde im offiziellen Amtsblatt der Regierung bekannt gegeben wurde, wird die Organismen – Präsidentschaft und Vorstand – abschaffen, die solche Stiftungen bisher leiten. Die Umstrukturierung soll nach Angaben der türkischen Presse notwendig geworden sein, um Interessenkonflikte zu vermeiden, die innerhalb dieser Stiftungen entstanden sind, wo oft eigene Interessen monopolisiert und Einkünfte geschützt werden.
Auf der Grundlage der Verträge von Lausanne, gehören zu den religiösen Minderheiten, die die Möglichkeit der Gründung von Stiftungen haben, die jüdische, die armenische und die griechisch-orthodoxe Glaubensgemeinschaft. Die Stiftungen verwalten oft Einkünfte und Immobilien. Ihre Führungsorganismen sollten regelmäßig neu besetzt werden, doch bisher wurden die für die Verwaltung geltenden Bestimmungen oft nach eigenem Ermessen angewandt, was oft zu einer Besetzung der Ämter mit denselben Personen führte. Der in Istanbul ansässige griechische Unternehmer Lakis Vingas, Mitglied einer Stiftung die mit der griechisch-orthodoxen Glaubensgemeinschaft in Verbindung steht, begrüßt die Initiative der türkischen Behörden: „Es waren verbindliche und transparente Verwaltungsbestimmungen notwendig geworden“, erklärt Virgas gegenüber dem Fidesdienst, „damit die Stiftungen sich tatsächlich in den dienst der Gemeinschaft stellen, der sie angehören und nicht zum Instrumente des persönlichen Interesses werden“. (GV) (Fidesdienst, 24/01/2013)


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